Aufruf zum Hass: Pierre Peters muss in Haft
Aufruf zum Hass: Pierre Peters muss in Haft
(gs) - Der Aktivist Pierre Peters wurde am Mittwochnachmittag auf ein Neues wegen Aufrufs zum Hass verurteilt, diesmal zu sechs Monaten Haft. Anders als in den vorangegangen Fällen soll die Strafe diesmal allerdings nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
Wie bereits im April 2012 gründete auch das jüngste Verfahren vor dem Zuchtpolizeigericht Luxemburg auf Faltblättern, die Pierre Peters verschickt hatte und auf denen u. a. ausländerfeindliche Parolen abgedruckt waren.
"Sklaven der Ausländer"
Besagte Flyer hatte Peters im Juli und August 2012 explizit an Luxemburger Landwirte gerichtet. In den Rundschreiben bot Peters den Bauern an, ihnen bei ihrer Steuererklärung behilflich zu sein.
Auf den gleichen Faltblättern erklärte Peters aber auch, dass „wir den Ausländern ausgeliefert“ und die Luxemburger die „Sklaven der Ausländer“ seien. Und auch gegen Homosexuelle soll er in den Schreiben gewettert haben.
Peters legt Berufung ein
Ob Peters seine Haftstrafe aber wirklich in Bälde antreten wird, ist noch ungewiss. Denn wie jedem Beschuldigten steht natürlich auch Peters das Recht zu, Berufung gegen das Urteil des Zuchtpolizeigerichts Luxemburg einzulegen. Per E-Mail kündigte Peters denn auch an, von diesem Recht Gebrauch zu machen.
Der Justiz kein Unbekannter
Im Mai 2012 war Pierre Peters bereits wegen Aufrufs zum Hass vom Zuchtpolizeigericht Luxemburg zu 30 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Damals hatte er über seine Internetseiten sowie auf Faltblättern mit dem Titel „Étrangers, dehors“ den Zustand des Großherzogtums angeprangert und dafür Ausländer verantwortlich gemacht.
Und erst Anfang Februar dieses Jahres hatte sich Peters am Bezirksgericht Diekirch wegen Beleidigung und öffentlicher Verleumdung u. a. des Bürgermeisters der Gemeinde Eschweiler verantworten müssen. In diesem Fall sprach das Gericht vorige Woche sechs Monate Haft auf Bewährung sowie eine Geldbuße von 1 800 Euro aus.
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