Aufruf zum Hass oder "unglückliche Wortwahl"?
Aufruf zum Hass oder "unglückliche Wortwahl"?
(DL) - Sechs Monate Haft ohne Bewährung – das ist das Urteil, das die Richter am 6. März dieses Jahres gegen den Aktivisten Pierre Peters verhängt haben, dies wegen Aufstachelung zum Hass. Eine ungerechte Strafe, findet die Verteidigung – sodass der Fall am Montag vor dem Appellationshof Luxemburg verhandelt wurde. Während die Verteidigung einen Freispruch forderte, beantragte die Generalstaatsanwaltschaft die Bestätigung des ersten Urteils.
Ausgangspunkt für besagtes Verfahren waren zwei Faltblätter, die der Aktivist Pierre Peters im Sommer 2012 an 750 bis 800 Luxemburger Landwirte verschickt hatte. In diesen bot er den Bauern in erster Linie seine Hilfe beim Ausfüllen ihrer Steuererklärung an, erklärte jedoch auch u.a., dass „wir den Ausländern ausgeliefert“ seien und die Luxemburger die „Sklaven der Ausländer“ seien.
Den Flugblättern war wiederum eine Auseinandersetzung mit der Direktorin der Bauernzentrale vorausgegangen. So war Peters nämlich zunächst untersagt worden, weiterhin in den Veröffentlichungen der Bauernzentrale zu inserieren, bevor er schließlich aus der Organisation ausgeschlossen worden war.
"Auf Probleme aufmerksam machen"
Vor dem Berufungsgericht erklärte Peters gestern, sich „überhaupt nicht bewusst“ gewesen zu sein, welche Konsequenzen das Schreiben für ihn haben könnte. Mit den Faltblättern habe er lediglich „auf Probleme aufmerksam machen“ wollen, nicht aber gegen Ausländer wettern.
Immerhin räumte Peters am Appellationshof ein, „manchmal etwas zu schnell“ zu schießen und seine Worte „vielleicht unglücklich gebraucht“ zu haben, sodass diese „als Fremdenhass interpretiert“ worden seien. Fortan würde er sich jedenfalls zurückziehen und seine Ansichten für sich behalten, so Peters.
"Zwei bis drei Sätze von 3.000"
Verteidiger Me Marc Wagner argumentierte, sein Mandant würde in den Faltblättern lediglich die politischen Entscheidungsträger kritisieren. Ziel der Schreiben sei es ganz klar gewesen, den Bauern zu helfen, nicht aber zu Fremdenhass anzurufen. Dies würde auch die Tatsache, dass keine Zivilpartei eine Nebenklage gegen Peters eingereicht hat, beweisen.
Bei den umstrittenen Passagen würde es sich zudem lediglich um „zwei bis drei Sätze von 3.000“ handeln. Die „unglücklich gewählten“ Formulierungen würden vielleicht ein „negatives Gefühl“ enthalten – nicht aber ein „sentiment de haine“, erklärte der Anwalt. Wenn das erste Urteil bestätigt würde, dann wäre das „ein großer Verlust für die Meinungsfreiheit“, so noch Me Wagner.
Anklage fordert Bestätigung des Urteils
Anderer Auffassung war da die Generalstaatsanwaltschaft. „Das Schreiben enthält ganz klar Aussagen, die zum Hass gegen Ausländer anstiften“ , unterstrich der zuständige Substitut, und forderte demnach die Bestätigung des ersten Urteils.
Angesichts der Tatsache, dass Peters nicht zum ersten Mal wegen Aufrufs zum Hass verurteilt worden sei, erachte die Generalstaatsanwaltschaft besagte Strafe für gerechtfertigt.
Kein Unbekannter
Peters war bereits im Mai 2012 wegen „incitation à la haine“ zu 30 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Ebenfalls auf Faltblättern sowie über seine Internetseiten hatte er damals den Zustand des Großherzogtums angeprangert und dafür Ausländer verantwortlich gemacht.
Nicht wegen ausländerfeindlicher Tiraden, dafür aber wegen Beleidigung und öffentlicher Verleumdung u.a. des Bürgermeisters der Gemeinde Eschweiler hatte er sich derweil im Februar dieses Jahres am Bezirksgericht Diekirch verantworten müssen.
In diesem Fall hatte das Gericht sechs Monate Haft auf Bewährung sowie eine Geldbuße verhängt.Ob Peters schlussendlich eine Gefängnisstrafe antreten muss oder nicht, entscheidet sich am 26. Juni.
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