Aufruf zum Fremdenhass: Anklage fordert 30 Monate auf Bewährung
Aufruf zum Fremdenhass: Anklage fordert 30 Monate auf Bewährung
(gs) - Wegen der Verbreitung von in der Hauptsache fremdenfeinlichen Inhalts musste sich am Mittwochmorgen der 58-jährige National-Aktivist Pierre Peters vor Gericht verantworten. „Ich steh' zu allem“, so eine der Aussagen des Angeklagten, der auf einen Anwalt verzichtete und sich vor Gericht selbst verteidigte. Als Aufruf zum Fremdenhass empfindet der Beschuldigte seine Äußerungen allerdings nicht. Ihm würden lediglich die Natur und seine Heimat am Herzen liegen, hieß es.
Für die Staatsanwaltschaft sind die Veröffentlichungen von Pierre Peters hingegen als Anstachelung zum Hass (Incitation à la haine) zu verstehen. Infolgedessen forderte die zuständige Substitutin eine Haftstrafe von 30 Monaten, die allerdings komplett zur Bewährung (mit Auflagen) ausgesetzt werden könne.
Empörung in der Bevölkerung
„Etrangers dehors“: So der Titel mehrerer Schreiben, die der Beschuldigte in den vergangenen zwei Jahren und bis zum heutigen Tag über seine mittlerweile gesperrten Internetseiten und durch Verteilung an Haushalte in einigen Gemeinden des Landes verbreitet hat. In seinen Ausführungen prangert Peters den Zustand Luxemburgs an und macht in erster Linie Ausländer - Immigranten und Grenzgänger - dafür verantwortlich. Empörte Bürger, übrigens allesamt Luxemburger, hatten die Behörden auf die unterschiedlichen Veröffentlichungen aufmerksam gemacht und Klage eingereicht.
Ob der Beschuldigte nun schreibt, dass die Ausländer das Land regelrecht „besetzen“, es „ruinieren“, "das Trinkwasser vergiften" oder „der Obersauerstausee von Portugiesen, Franzosen, Belgiern und Jugoslawen beschlagnahmt“ wird, die rechtsextreme Haltung des Angeklagten wird deutlich. Wenn Peters das Großherzogtum dann auch noch als „Gefängnis“ und gar als „Konzentrationslager“ bezeichnet, in dem die Luxemburger durch die Immigranten nicht mehr wissen würden wohin und er dunkelhäutige Mitbürger, aber auch Homosexuelle für die Verbreitung von Aids verantwortlich macht, liegt der Vorwurf der „Incitation à la haine“, wie er dem 58-Jährigen von der Staatsanwaltschaft gemacht wird, auf der Hand.
"Das, was ich schreibe, entspricht der Wahrheit"
Pierre Peters selbst sieht das allerdings ganz anders: „Diese Veröffentlichungen beinhalten keinen Fremdenhass, wie kann man sowas sagen“, so der Beschuldigte vor dem Richterpult. „Das, was ich schreibe, entspricht der Wahrheit. Ich spreche aus eigener Erfahrung und spüre das auch in der Bevölkerung.“, so der Mitbegründer der als rechtsextrem angesehenen „National-Bewegong“.
Doch nicht nur Immigranten und Grenzgänger greift Peters an. Auch die Politik macht der Angeklagte für den in seinen Augen schlechten Zustand des Landes verantwortlich. Der Staat würde Migranten aufnehmen, um einen „Millionenstaat“ aufzubauen, die Ausländer würden aber „die Natur, die Tierwelt, die Kultur und die Sprache“ zerstören. Ein Freund von Instanzen, die für eine bessere Integration von Migranten einstehen, ist Pierre Peters denn auch nicht. Die Ausländerorganisation Asti, die in diesem Prozess als Nebenkläger auftritt, bezeichnete Peters am Mittwoch vor Gericht denn auch gleich als kriminelle Organisation. Als ihr Anwalt sein Plädoyer auf Französische begann, bat Peters darum, den Saal verlassen zu dürfen.
Seine Veröffentlichungen seien dabei überspitzt und satirisch gehalten, um eine Diskussion in der Bevölkerung anzufachen, so der Angeklagte zu seiner Motivation. „Ich sehe die Ausländer als Bedrohung. Ich bin aber kein Rassist und ich habe an sich auch nichts gegen Ausländer.“, betonte Peters am Mittwoch vor dem Richterpult und fügte hinzu, dass er mit seinem Treiben auch nicht aufhöre, egal, wie das Urteil aufalle. Dieses Verfahren sei sowieso ein „politischer Prozess“, so Peters.
Das Urteil ergeht am 10. Mai.
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