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Anwalt: „simplistisch und rechtlich falsch“
Lokales 3 Min. 17.04.2018 Aus unserem online-Archiv

Anwalt: „simplistisch und rechtlich falsch“

An der Unfallstelle in Lausdorn sind die Spuren des Unfalls noch immer deutlich sichtbar. Unbekannte haben entlang der N7 Blumen im Gedenken an den verstorbenen Polizisten niedergelegt.

Anwalt: „simplistisch und rechtlich falsch“

An der Unfallstelle in Lausdorn sind die Spuren des Unfalls noch immer deutlich sichtbar. Unbekannte haben entlang der N7 Blumen im Gedenken an den verstorbenen Polizisten niedergelegt.
Foto: Alice Enders
Lokales 3 Min. 17.04.2018 Aus unserem online-Archiv

Anwalt: „simplistisch und rechtlich falsch“

Steve REMESCH
Steve REMESCH
„Mein Mandant fühlt sich moralisch schuldig, ist aber wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung rechtlich nicht zu belangen“, sagt der Anwalt des Mannes, der durch seine Flucht vor einer Kontrolle für den Tod eines Polizeibeamten verantwortlich gemacht wird.

„Er bereut, was er getan hat“, erzählt Maître Daniel Baulisch am Dienstagmittag dem „Luxemburger Wort“. „Er weiß, dass wenn er sich anders verhalten hätte, es nicht zu dem Unfall gekommen wäre. Er fühlt sich moralisch verantwortlich für den Tod des Polizisten.“ Er, das ist der Klient des Anwalts aus Diekirch, ein 37-jähriger Mann aus dem Norden des Landes.

Wendemanöver vor der Kontrolle

Kurz vor zwei Uhr morgens war er am vergangenen Samstag in Wemperhardt unterwegs, als er bemerkte, dass die Polizei einen Kontrollposten eingerichtet hat. „E gudde Strapp virdrun“, wie der Anwalt betont, habe er dann auf der N7 gewendet, um der Kontrolle zu entgehen. Nicht weil er „voll“ gewesen sei, sondern weil er am Abend Alkohol getrunken habe, so Me Baulisch.

Anwalt Daniel Baulisch: "Wir müssen zwischen moralischer und rechtlicher Schuld unterscheiden."
Anwalt Daniel Baulisch: "Wir müssen zwischen moralischer und rechtlicher Schuld unterscheiden."
Foto: Gerry Huberty

Nach nicht einmal einem Kilometer sei er auf den Parkplatz der Shell-Tankstelle gefahren und habe dann dort gemeinsam mit seinem Beifahrer gewartet. „Von einem Unfall hat mein Klient in der Nacht nichts mitbekommen“, betont Baulisch.


Collision entre deux voitures de police - Weiswampach - Photo :  Pierre Matgé
Sekundenbruchteile mit Folgen
Der tragische Unfall am Samstagmorgen ist mehr als nur eine Verkettung unglücklicher Umstände. Doch von einer Verurteilung des mutmaßlichen Verantwortlichen ist die Justiz noch weit entfernt.

Der Unfall geschah knapp drei Kilometer weiter. Ein Streifenwagen wurde bei einem Wendemanöver an einer Kreuzung in Lausdorn von einem nachfolgenden Polizeibus mit voller Wucht erfasst. Der Fahrer des Streifenwagens erliegt noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen. Die Beifahrerin erleidet schwerste Kopfverletzungen. Sie befindet sich nach wie vor in akuter Lebensgefahr. Im Polizeibus werden zwei Polizisten und ein Polizeischüler leicht verletzt.*

Am Sonntagnachmittag hat ein Untersuchungsrichter den geflüchteten Autofahrer u.a. wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung beschuldigt. Laut Staatsanwaltschaft gilt der Autofahrer durch seine Flucht vor der Polizei als Auslöser für den tödlichen Unfall.


Bei dem Unfall nach einer Verfolgungsjagd kam ein Polizist ums Leben, eine Beamtin wurde schwer verletzt, drei weitere Polizisten leicht.
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„Diese Schlussfolgerung ist simplistisch und juristisch falsch“, hält dem jedoch Anwalt Daniel Baulisch entgegen. „Es ist offensichtlich, dass es nicht zur Verfolgungsfahrt gekommen wäre, wenn mein Mandant sich der Kontrolle gestellt hätte. Aber dann zu sagen, er sei deswegen für den Tod eines Menschen verantwortlich, das ist nicht akzeptabel.“

Für den Autofahrer sei nicht vorhersehbar gewesen, dass bei einem normalen Ablauf der Geschehnisse ein Mensch zu Tode kommen könnte. Deswegen sei der Tatbestand der fahrlässigen Tötung auch nicht haltbar. Sein Klient dürfe in keinem Fall wegen dieser beiden Anklagepunkte vor ein Strafgericht verwiesen werden, unterstreicht Baulisch. Dass es nicht zu einem Prozess kommt, sei das erklärte Ziel der Verteidigung.

„Schuld aller Beteiligten prüfen“

„Wir müssen zwischen moralischer und rechtlicher Schuld unterscheiden“, fährt der Anwalt fort. „Der Unfall hat andere Umstände. Und die müssen geklärt werden. Wir wollen wissen, warum es tatsächlich zu diesem Unfall gekommen ist. Und auch die Familien haben ein Recht, zu wissen, was geschehen ist.“

Es sei nicht in Ordnung, dass die ganze Schuld dem Autofahrer zugeschoben werde. „Es wird ja nicht einmal die Frage gestellt, ob nicht auch der Fahrer des Polizeibusses einen Fehler gemacht hat“, so Baulisch. „Denn auch der darf selbst im Eildienst keine Menschen in Gefahr bringen. Das muss geklärt werden.“ Wenn die Staatsanwaltschaft kein verkehrstechnisches Gutachten zum Unfall beantrage, werde er das tun, kündigt der Anwalt an.

Angeklagter weiter in U-Haft

Der 37-jährige Beschuldigte befindet sich indes noch immer in Untersuchungshaft. „Eine nicht gerechtfertigte Inhaftierung“, hebt Daniel Baulisch hervor. „Trotzdem habe wir uns entschieden, diese Entscheidung diese Woche nicht anzufechten. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten zur Ruhe kommen, dass die Familien zur Ruhe kommen, dass auch mein Mandant zur Ruhe kommt, denn auch er hat eine Familie. In Untersuchungshaft wird er medizinisch und psychiatrisch betreut. Wenn der Haftbefehl aber kommende Woche nicht aufgehoben wird, dann werde ich die notwendigen Schritte unternehmen.

* Zunächst hatten mehrere Quellen übereinstimmend berichtet, im Polizeibus hätten sich zwei Beamte und drei Polizeischüler befunden. Dies hat sich aber im Nachhinein als falsch herausgestellt.


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Collision entre deux voitures de police - Weiswampach - Photo :  Pierre Matgé