Wählen Sie Ihre Nachrichten​

Antworten auf Ihre Fragen zu #COVID-19
Lokales 12 Min. 25.03.2020 Aus unserem online-Archiv

Antworten auf Ihre Fragen zu #COVID-19

Viele Menschen verfolgen das Geschehen aus ihrem Wohnzimmer. Dabei bleiben viele Fragen offen.

Antworten auf Ihre Fragen zu #COVID-19

Viele Menschen verfolgen das Geschehen aus ihrem Wohnzimmer. Dabei bleiben viele Fragen offen.
Foto: Guy Wolff
Lokales 12 Min. 25.03.2020 Aus unserem online-Archiv

Antworten auf Ihre Fragen zu #COVID-19

Gesammelte Leserfragen zur Covid-19-Krise und die Antworten darauf.

Die allgemeine Verunsicherung in der Bevölkerung im Zusammenhang mit der #Covid-19-Krise ist hoch, viele Menschen stellen sich konkrete Fragen, auf die sie nicht immer leicht eine Antwort finden.


Alles zum Corona-Virus
Das neuartige Corona-Virus grassiert. Wir haben alle Artikel dazu in einem Dossier zusammengefasst.

Auch das "Luxemburger Wort" erhält derzeit viele Fragen von Leserinnen und Lesern, die von der Redaktion beantwortet werden.

Um möglichst viele Menschen von diesen Informationen profitieren zu lassen, werden diese Fragen und Antworten an dieser Stelle anonym ohne besondere Rang- und Reihenfolge veröffentlicht.

Sie können sich während der gesamten Covid-19-Krise mit Fragen via Mail, Twitter oder über unsere Facebook-Seite an die Redaktion wenden.

Leser fragen & bekommen Antworten:

Bleiben Handwerksbetriebe wie Autowerkstätten ab Montag auch geschlossen?

Ja, solche Betriebe sind von den Einschränkungen betroffen. Allerdings bieten verschiedene Autohäuser im Land weiterhin einen Notdienst im Falle von dringenden Reparaturen an, wie das House of Automobile am Freitag versichert. 

Weiterhin geöffnet sind außerdem Lebensmittelhändler, Lieferdienste, Apotheken und andere kritische Dienstleistungen und Bereiche. Details gibt es im betreffenden Gesetzestext.

Dürfen alle deutschen Pendler weiterhin nach Luxemburg einreisen oder nur besondere Gruppen wie z.B. Pflegepersonal?

Allen Deutschen Arbeitspendlern ist der Grenzübertritt noch gestattet. Deutsche, Ausländer mit Wohnort und Aufenthaltsberechtigung in Deutschland, Berufspendler und Warentransporteure dürfen allerdings nur noch bestimmte Grenzübergangsstellen benutzen (siehe Karte). An Sauer und Our sind kleinere grenzüberschreitende Straßen gesperrt.

Offen sind derzeit (23. März) folgende Grenzübergänge:

  • BAB 64 (Mesenich)
  • B 419 Wellen
  • B 419 Wincheringen
  • B 418 Wasserbilligerbrück
  • B 257 (E29) Echternachbrück
  • B 50 Roth-Vianden
  • B 410 Dasburg-Marnach Bexbach
  • B 407 / B 419 Perl-Schengen / Perl Apach (Kreisverkehr Dreiländereck)
  • BAB 8 (Perl-Schengen)

Mehr Informationen gibt es auch hier.

Ich habe im Internet eine Grafik / Statistik gesehen, auf der Luxemburg bei den CoV-2-Neuinfektionen schlimmer abschneidet als Italien. Muss ich mir jetzt Sorgen machen, dass auch hier ein großes Massensterben beginnt?

Antwort: Allgemein sollte man vorsichtig bei der Interpretation solcher Statistiken und Grafiken sein, insbesondere, wenn es um sogenannte Hochrechnungen oder Extrapolationen geht. Bei Hochrechnungen dieser Art (Fälle pro 1 Mio. Einwohner) schneidet Luxemburg immer sehr "hoch" ab, weil die Bevölkerung sehr klein ist - es handelt sich um einen statistischen Effekt. Hinzu kommt, dass die aktuell verfügbaren Daten über Personen, die positiv auf das SARS-CoV-2 Virus getestet wurden, noch sehr lückenhaft und international kaum vergleichbar sind.
Allgemein kann man also sagen: es ist derzeit kaum möglich, derartige Vorhersagen zu machen. Analyse und Interpretation sind eine Aufgabe für Spezialisten. Allgemein ist es auch gut, sich in diesem Zusammenhang über gefährliche Falschmeldungen zu informieren und eher gesicherten Fakten Glauben zu schenken, als spekulativer Meinung.

Ich besitze Haus- oder Nutztiere, die nicht an meinem Wohnort gehalten werden. Darf ich mich trotz Ausgangssperre noch um die kümmern?

Ja. In Luxemburg gilt im Rahmen des Notstands derzeit keine "Ausgangssperre", sondern die dringende Empfehlung, so wenig wie unbedingt nötig im öffentlichen Raum zu verkehren. Ausgenommen von dieser Einschränkung sind Einkäufe von Lebensmitteln, Arbeitsverkehr, landwirtschaftliche Arbeit (also auch die Versorgung von Nutztieren an einem anderen Ort als dem Wohnort) und selbstverständlich Notfälle. Es ist auch erlaubt, sich im Freien aufzuhalten, allerdings nicht in Gruppen. Geschäftsleute und Privatpersonen, die sich nicht an die Beschränkungen halten, müssen mit Strafen rechnen.

Warum verteilt die Regierung keine Atemschutzmasken an die Bevölkerung?

Dafür gibt es mehrere Gründe. Erstens werden diese begrenzt verfügbaren Masken prioritär für das Personal im Gesundheitssektor benötigt, zweitens müssen diese mehrmals täglich gewechselt werden - ein großflächiges Verteilen unter der Bevölkerung wäre also schlichtweg nicht möglich, dazu wären Millionen Masken notwendig. Zweitens schützen diese Masken nur effektiv, wenn sie der entsprechenden Schutzklasse FFP2 oder sogar FFP3 entsprechen. Diese Masken sind zudem sehr teuer und normalerweise nur im Fachhandel zu bekommen, die aktuelle Versorgungslage ist aufgrund der Pandemie mehr als angespannt.

Gewöhnliche Staubschutzmasken aus dem Baumarkt schützen nicht zuverlässig gegen das SARS-CoV-2 Virus, könne sogar kontraproduktiv sein, da Viren an ihnen haften bleiben und so das Infektionsrisiko noch erhöhen. Personen, die Covid-Symptome zeigen, sollten unbedingt eine Maske tragen, um andere Personen vor Ansteckung zu schützen - zur Not reicht hier auch ein Schal vor Mund und Nase.

Ich baue derzeit privat ein Haus im nahen deutschen Grenzgebiet - darf ich da jetzt noch hin?

Allgemein gilt derzeit: Die Grenze ist für Luxemburger, die nicht in Deutschland als wohnhaft gemeldet sind, nicht passierbar. Ausnahmen für dringende Angelegenheiten sind möglich, sollten aber zuvor mit der Gemeindeverwaltung bzw. der deutschen Bundespolizei abgesprochen werden. Ausnahmen gibt es bei so genannten "triftigen Gründen für die Einreise", Nachweise sollten mitgeführt werden. Mehr Informationen über die Einreisebeschränkungen gibt es online bei der deutschen Bundespolizei. Informationen für luxemburgische Unternehmen gibt es beim Wirtschaftsministerium.

Warum haben die Behörden kein "Centre de soins avancé" im Westen des Landes aufgebaut, wie in den anderen Regionen des Landes?

Weil dies derzeit von den Spezialisten des Gesundheitsministeriums nicht als Priorität angesehen wird. Der Westen des Landes ist eher dünn besiedelt und liegt sehr nahe an dem Zentrum und dem Norden. Die Experten berechnen die Zahl der regional benötigten Intensivbetten auf Basis zahlreicher Faktoren wie Bevölkerungsdichte, Nähe zu anderen Krankenhäusern und anderen Faktoren.

Ich bin derzeit privater Bauherr und die Arbeiten auf meiner Baustelle wurde gestoppt. Aufgrund des Zeitverzugs sind Probleme bei der Zahlung von Krediten und Miete absehbar. Hat die Regierung vor, hier etwas zu tun?

Nein, bisher wurden prioritär Maßnahmen für Unternehmen und Freiberufler angekündigt. Sie sollten den Kundendienst Ihrer Bank kontaktieren und das Problem ansprechen. In den meisten Fällen dürften sie dort individuell auf Ihre Lage zugeschnittene Lösungsvorschläge bekommen.

Wenn ich auf Covid-19 positiv getestet wurde und nach einem milden Krankheitsverlauf 14 Tagen Quarantäne hinter mir habe, darf ich dann wieder vor die Tür gehen?

Ja. Menschen, die positiv getestet wurden, gelten nach 14 Tagen Quarantäne im Prinzip als geheilt und sind theoretisch nicht mehr ansteckend. Eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt ist selbstverständlich nötig, um die Quarantäne verlassen zu können. Da bisher wissenschaftlich nicht restlos geklärt werden konnte, ob das SARS-CoV-2-Virus dieselbe Person mehr als einmal infizieren kann (das ist äußerst unwahrscheinlich), empfiehlt sich trotzdem, die geltenden Covid-19-Sicherheitsempfehlungen weiterhin einzuhalten. Die Restriktionen (Versammlungsverbot, etc.) gelten auch für gesunde Menschen.

Ich hatte vor, im Vorfeld der Saison mein Motorrad in einer Werkstatt im Grenzgebiet warten zu lassen. Ist das derzeit noch möglich?

Wir würden davon abraten, denn nur "dringenden Reparaturen" sind erlaubt. Die Covid-19-Empfehlungen der Regierung sowie die Notstands-Maßnahmen sehen vor, die Zahl der Bewegungen im öffentlichen Raum so stark wie möglich einzuschränken. Erlaubt sind lediglich "dringende Angelegenheiten", wie der Einkauf von Lebensmitteln oder Medikamenten und berufliche Fahrten. Zuwiderhandlungen werden mit Geldbußen bestraft. Auch an der Grenze kann es Probleme geben. Nach Deutschland wäre die Einreise aufgrund von nicht dringenden Wartungsarbeiten sicher verboten, aber auch an den Grenzen zu Belgien und Frankreich könnte es Probleme geben.

Mein(e) Ex-Partner(in) und ich teilen sich die Aufsicht der Kinder. Wird das jetzt noch möglich sein?

Ja, das ist erlaubt. Es empfiehlt sich allerdings, keine Kinder ins Haus zu bringen, wenn sich auch Personen aus der Covid-19-Risikogruppe dort aufhalten (also Menschen ab 60 Jahren und / oder mit Vorerkrankungen). Kinder können ohne Symptome infiziert und ansteckend sein.

Ich möchte Arbeiten von einem Landschaftsgärtner-Betrieb verrichten lassen, ist dies derzeit noch möglich, da ja landwirtschaftliche Aktivitäten erlaubt bleiben?

Wahrscheinlich nicht. Arbeiten von Landschaftsgärtnern dürften als Dienstleistung und nicht als landwirtschaftliche Arbeit gewertet werden, da sie nicht der Produktion von Nahrungsmitteln dienen und insofern nicht dringend sind. Wir empfehlen Ihnen, beim betreffenden Betrieb nachzufragen, um sicherzugehen, ob dies derzeit möglich ist. 

Ist es sicher, dass die Schulen und Kitas nach den Osterferien wieder öffnen?

Nein, es ist derzeit leider nicht absehbar, wann die Schulen und Kitas wieder öffnen können. Dazu ist die Lage im Moment zu unsicher. Im schlimmsten Fall muss eine Schließung bis zu den Sommerferien stattfinden. Das Bildungs- bzw. Familienministerium wird zu gegebener Zeit ankündigen, wann die Einschränkungen aufgehoben werden.

Ich muss zu einer medizinischen Behandlung nach Deutschland. Ist dies momentan noch möglich?

Ja, Deutschland erlaubt für Ausländer weiterhin die Einreise aus medizinischen Gründen. Dazu benötigen Sie allerdings eine Bescheinigung, die sie bei ihrem behandelnden Arzt bekommen können.

Auf einer betreffenden Informationsseite der deutschen Bundespolizei steht folgendes dazu: “Mit einer entsprechenden Bescheinigung über den Arzttermin ist eine Einreise gestattet, sofern die medizinische Behandlung nur in Deutschland durchgeführt werden kann und ohne diese Behandlung eine lebensbedrohliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes einhergehen würde.”

Zudem sollten sie beachten, dass derzeit nur an bestimmten Grenzübergängen eine Einreise für Ausländer möglich ist.

Darf ich meine Reinigungskraft derzeit noch beschäftigen?

Ja, Reinigungsdienste gehören zu den Tätigkeiten, die weiterhin erlaubt sind. Es muss allerdings zwischen der Beschäftigung durch ein Unternehmen und durch Privatpersonen (oder Selbständige) unterschieden werden, außerdem gibt es eine Reihe von Bedingungen und Einschränkungen.

Auf guichet.lu können die "Häufig gestellten Fragen" zu diesem Thema abgerufen werden. Dort steht unter anderem Folgendes:

"In einem privaten Haushalt angestellte Arbeitnehmer, die keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben, können sich nicht aus Angst vor COVID-19 weigern, zur Arbeit zu erscheinen. Wenn Sie nicht zur Arbeit gehen wollen, müssen sie Urlaub nehmen.

 Ist ein Mitglied der Familie eines in einem privaten Haushalt angestellten Arbeitnehmers mit dem Coronavirus infiziert, kann an die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, für die Sicherheit und Gesundheit seines Arbeitnehmers zu sorgen, appelliert werden. In diesem Fall kann der Angestellte von der Arbeit freigestellt werden und bezieht weiterhin seinen Lohn.

 Möchte ein Arbeitgeber aus reiner Vorsicht einen in seinem Haushalt angestellten Arbeitnehmer von der Arbeit freistellen, muss er ihm weiterhin seinen Lohn zahlen. Der Arbeitgeber kann seinen Angestellten nicht zwingen, Urlaub zu nehmen.

 Der Arbeitgeber kann auch keinen Anspruch auf Kurzarbeit geltend machen. Diese Maßnahme ist den Unternehmen vorbehalten."

Darf ein Handwerksbetrieb seine Arbeiter noch zu Wartungsarbeiten in andere Industriebetriebe schicken, sowohl im Inland als auch im Ausland?

Die Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Im Prinzip sind Pannendienste, Reparaturen, Umzugsdienstleistungen und Sanierungen sowie Wartungsdienstleistungen, die aus Sicherheitsgründen notwendig sind, weiterhin erlaubt und zwar auch grenzüberschreitend (Stand 23. März). Für die Einreise nach Deutschland ist eine Genehmigung Pflicht. Ob ihre Aktivitäten diese Kriterien erfüllen, sollten Sie ggf. also überprüfen. Das Wirtschaftsministerium hat dazu eine Informationsseite ins Netz gestellt.

Ich renoviere derzeit eine Wohnung, die in einer anderen Gemeinde liegt. Darf ich noch zur Baustelle fahren und dort arbeiten?

Ja, das ist problemlos möglich. Es gibt derzeit keine Einschränkungen oder Genehmigungen, um private Arbeiten durchzuführen.

Wie viele Fälle gibt es schon in Altersheimen? Wird das Personal dort getestet?

Bisher gab es offiziell in keinem Altersheim einen Covid-19-Fall. Dies dürfte vor Allem daran liegen, dass dort aufgrund der Hochrisiko-Population besonders früh drastische Maßnahmen wie Besuchsverbote ergriffen wurden.

Das Personal in Altersheimen wird derzeit nicht systematisch getestet, das wird nach wie vor nur mit Personen getan, die Symptome aufweisen.

Mein(e) Partner(in) lebt in Deutschland und ich in Luxemburg. Darf ich ihn noch besuchen? 

Die Grenze ist für Luxemburger, die nicht in Deutschland als wohnhaft gemeldet sind, nicht passierbar. Ausnahmen für "dringende Angelegenheiten" sind möglich. Für Deutsche ist der Grenzübertritt nach Luxemburg möglich, aber nur an bestimmten Grenzübergängen.

Darf ich derzeit die Reifen meines Wagens in der Autowerkstatt wechseln lassen?

Ja. Die Notstandsregelung sieht vor, dass “dringende Reparaturen”, die der Fahrzeugsicherheit dienen, weiterhin erlaubt bleiben. Sie dürfen Ihre Reifen also im Prinzip wechseln lassen. Wir würden Ihnen jedoch auf jeden Fall empfehlen, das im Voraus mit ihrer Werkstatt abzuklären.

---

Dieser Artikel wird laufend aktualisiert und ergänzt. Schicken Sie ihre Fragen via MailTwitter oder über unsere Facebook-Seite an die Redaktion.

Folgen Sie uns auf Facebook, Twitter und Instagram und abonnieren Sie unseren Newsletter.


Lesen Sie mehr zu diesem Thema

Laut Gesundheitsministerin Paulette Lenert werden die Dienste der Maisons médicales weiter ausgebaut. Ab Samstag sind sie als Corona-Anlaufstellen von 8 bis 20 Uhr geöffnet, und das an sieben Tagen in der Woche. Weitere Häuser sollen dazukommen.
Lokales, Maison médicale, 59, Rue Michel Welter, Coronavirus, Covid-19, Foto: Chris Karaba/Luxemburger Wort
Die Regierung hat den Notstand verhängt. Ausgehen ist nur noch in streng geregelten Fällen erlaubt, sonst drohen Geldbußen. Das sagte Premierminister Xavier Bettel (DP) am Mittwoch bei einer Pressekonferenz.
Täglich meldet sich Premier Xavier Bettel (DP) zu Wort, um die Bevölkerung über den aktuellen Stand der Dinge und neue Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie zu informieren.