Ampelblitzer an der Place de l'Étoile kann in Betrieb gehen
Ampelblitzer an der Place de l'Étoile kann in Betrieb gehen
(SC) - Im Oktober wurde der erste Ampelblitzer des Landes an der Place de l'Étoile aufgebaut - wenn das am Donnerstag gestimmte Gesetz im Memorial veröffentlicht wurde, wird er den Betrieb aufnehmen können. Das Gerät schlägt nicht nur bei Geschwindigkeitsüberschreitungen an, sondern blitzt auch, wenn ein Fahrer bei Rot über die Ampel fährt. Um Verkehrsteilnehmer, die erst kurz hinter dem Haltestreifen zum Stehen kommen, nicht unberechtigt zu strafen, löst der Ampelblitz in diesem Fall gleich zweimal aus.
Damit das Gerät in Betrieb genommen werden konnte, musste erst das Gesetz angepasst werden - als die Regelungen zu Verkehrsradars festgelegt wurden, war die Technologie um die Ampelblitzer noch nicht ausgereift genug. Das neue Gesetz wurde am Donnerstag mit 54 „Ja“ zu sechs „Nein“-Stimmen (ADR und Piraten) angenommen.
In dem neuen Gesetz sind auch die Rahmenbedingungen angegeben, unter denen Ampelblitzer in Luxemburg genutzt werden können. Mit der Rotlichtüberwachung können demnach vier verschiedene Verstöße festgehalten werden: Geschwindigkeitsüberschreitungen, die Missachtung einer roten Ampel, die Missachtung des Mindestabstands zwischen zwei Fahrzeugen und die unrechtmäßige Nutzung von Fahrbahnen, die für andere Verkehrsteilnehmer bestimmt sind.
Nach dem Ampelradar in der Hauptstadt könnte das Gerät auch in anderen Teilen des Landes Schule machen: Derzeit sind etwa ein ähnlicher Radar an der Kreuzung Schlammesté auf der N3 zwischen Frisange und Alzingen und an der Kreuzung an der Hollericher Kirche in Richtung Autobahn im Gespräch.
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