Am Dienstag Urteil im "Schmitt"-Prozess: Zwischen Security und Sicherheit
Am Dienstag Urteil im "Schmitt"-Prozess: Zwischen Security und Sicherheit
(str) - Am Dienstag fällt das Berufungsgericht Luxemburg sein Urteil im Fall der mutmaßlich illegalen Wachschutzdienste an einer Tankstelle in Leudelingen: Eine Entscheidung, die klare Grenzen zwischen Wachschutz und Veranstaltungsbetreuung ziehen soll.
Sicherheit ist ein teures Gut: Um das nachvollziehen zu können, brauchte es nicht erst die Anschläge in Paris. Dennoch dürfte das Bedürfnis nach Sicherheit nie größer gewesen sein als nach den tragischen Ereignissen in der französischen Hauptstadt.
Dass diese Entwicklung den Sicherheitsunternehmen jeglicher Couleur goldene Zeiten bescheren wird, steht außer Frage. Demnach geht es auch um viel Geld. Das zeigte sich beispielsweise vergangene Woche beim Fußballspiel zwischen Luxemburg und Portugal. Hier waren 120 Sicherheitsleute engagiert worden, um für Sicherheit und Ordnung im Stadion zu sorgen. Der Kostenpunkt laut Fußballverband: 16 000 Euro.
Vertrauen verpflichtet
Eine Gerichtsverhandlung im Mai 2015 rückte das Geschäft mit der Sicherheit in ein zweifelhaftes Licht. Es stellt sich die Frage, wer überhaupt welche Dienste anbieten darf, denn eigentlich unterliegt die Sicherheitsbranche sehr strengen Auflagen und der Zugang wird sehr restriktiv gehandhabt – Vertrauen verpflichtet.
Auf der Anklagebank befand sich in diesem Verfahren der mit Abstand größte Luxemburger Anbieter von Sicherheitsdienstleistungen im Rahmen von Veranstaltungen. „Security Service Schmitt“ wurde beschuldigt, illegal Wachschutzaufgaben an einer Tankstelle in Leudelingen ausgeführt zu haben. Denn für Objektschutz, etwa die Waren und das Mobiliar im Tankstellenshop, oder Personenschutz, beispielsweise die Kunden und Angestellten der Tankstelle, bedarf es einer Zulassung des Justizministeriums.
Wachschutz oder Veranstaltungsbetreuung?
Die Firmenverantwortlichen bestritten diese Vorwürfe im Prozess. Sie hätten keinen Wachschutz sondern lediglich Veranstaltungsschutz ausgeführt und dafür brauche es keine Genehmigung. Die Richter sahen das anders und verurteilten das Unternehmen und dessen Führung in erster Instanz zu einer Geldstrafe von insgesamt 12 000 Euro.
Nachdem „Schmitt“ gegen das Urteil in Berufung gegangen war, wird der Appellationshof am Dienstag eine rechtskräftige Entscheidung fällen. Es wird erwartet, dass dieses Urteil die Grenzen zwischen Wachschutz und Gästebetreuung bei Veranstaltungen klar definieren und somit jegliche Grauzonen ausräumen wird.
Auch andere Unternehmen im Visier der Justiz
Neben „Schmitt“ stehen auch andere, wenn auch deutlich kleinere Unternehmen ohne „agrément“ des Ministeriums im Fokus der Justiz. Dabei geht es nicht nur um das „gardiennage“-Regelwerk, sondern auch um Steuerhinterziehung, Sozialbetrug und Verstöße gegen Luxemburger Arbeitsrecht. Selbst in Ausnahmesituationen muss geltendes Gesetz gewahrt bleiben – sowohl von Sicherheitsunternehmen als auch von solchen, die „Sicherheit“ nur im Namen tragen.
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