ADR-Abgeordneter vor Gericht
ADR-Abgeordneter vor Gericht
(gs) - Der ADR-Abgeordnete Roy Reding musste sich am Dienstagmorgen vor dem Zuchtpolizeigericht Luxemburg verantworten – dies im Zusammenhang mit Umbauarbeiten in einem Wohnhaus, das Redings Gesellschaft gehört. Die Arbeiten sollen unerlaubt, weil ohne Baugenehmigung, erfolgt sein.
Nach einem ersten Prozess vor dem Polizeigericht war Reding im Mai 2014 zu einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro verurteilt worden. Zudem hätte er die Örtlichkeiten in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzen, sprich umbauen müssen.
Reding hatte Berufung gegen seine Verurteilung eingelegt und konnte sich nun am Dienstagmorgen nochmals vor Gericht erklären. Konkret wirft die Staatsanwaltschaft Reding bzw. dem Unternehmen, dessen Geschäftsführer er ist, vor, eine Wand im Erdgeschoss eines Hauses in der hauptstädtischen Rue du Kiem eingerissen zu haben.
Damit soll aus zwei ursprünglich als Kellerräume bezeichneten Räumen ein zusätzliches Apartment geschaffen worden sein. Hinzu kommen Renovierungsarbeiten, um dieses Apartment bewohnbar zu machen.
Keller- oder Wohnraum?
Reding, bekanntlich selbst Anwalt, ist sich keiner Schuld bewusst. Er verweist darauf, dass für die getätigten Arbeiten gar keine Baugenehmigung erforderlich gewesen und die Gemeindeverwaltung zudem von diesen Arbeiten in Kenntnis gesetzt worden sei.
Er argumentiert zudem, dass es nie, wie in der Baugenehmigung anno 1982 festgehalten ist, nur zwei Wohnungen in dem Gebäude geben habe. Seit 1983 und denn auch als sein Unternehmen die Immobilie 2007 gekauft habe, wären besagte „Kellerräume“ bereits bewohnbar, ein „Büro“ gewesen, mit Bad, WC und anderen Installationen - auch einer Türklingel.
Sperrholz oder Mauerwerk?
Alles, was seine Firma getan habe, sei eine Trennwand zwischen zwei Räumen zu entfernen. Dabei beharrt Reding darauf, dass diese Wand kein festes Mauerwerk gewesen sei, sondern lediglich aus Sperrholz bestanden habe.
Anwohner bestreiten dies oder haben zumindest daran Zweifel. Der verantwortliche Arbeiter bestätigt aber, dass die Wand aus Holz bestanden habe.
Die Seite des Beschuldigten räumt denn auch ein, dass er in besagten Räumen Fenster einbauen, Parkett verlegen, sowie eine Küche hat installieren lassen. Sie betont aber, dass es sich dabei lediglich um Renovierungsarbeiten der bereits bestehenden Räumlichkeiten gehandelt habe. Sie räumt sogar ein, dass das Unternehmen für diese Umbauarbeiten eine neue Baugenehmigung hätte einholen müssen.
Redings Anwalt Me Roland Michel verwies am Dienstag aber auch auf die Tatsache, dass man in dieser Angelegenheit nicht Reding verurteilen könne, nur weil er der Geschäftsführer des zuständigen Unternehmens ist. Darüber hinaus sie die Strafe aus erster Instanz unverhältnismäßig. In erster Linie forderte Me Michel den Freispruch seines Mandanten.
Staatsanwaltschaft fordert Verurteilung
Die Anklage sieht die Sachlage in Hinblick auf die Pläne der Immobilie und auch Zeugenaussagen anders. Anwohner hatten denn auch den Stein ins Rollen gebracht, als sie sich bei der Gemeinde über die Arbeiten beschwert hatten.
Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, dass durch die durchgeführten Arbeiten ein Abstellraum erst zu einem Wohnraum geworden sei. Wohnraum, der dann in der Folge vermietet worden war. Infolgedessen forderte die Vertreterin der Anklage am Dienstag die Bestätigung des ersten Urteils, sprich die Verurteilung von Roy Reding.
Das Urteil in dieser Angelegenheit ergeht am 12. März.
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