ADR-Abgeordneter Roy Reding muss 50.000 Euro Strafe zahlen
ADR-Abgeordneter Roy Reding muss 50.000 Euro Strafe zahlen
(DL) - Der ADR-Abgeordnete Roy Reding wurde am Donnerstag am Zuchtpolizeigericht Luxemburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro verurteilt - dies wegen ungenehmigter Umbauarbeiten an einem Wohnhaus.
Die Immobilie gehört einem Unternehmen, dessen Geschäftsführer Reding ist. Konkret geht es in dem Fall um eine Wand im Erdgeschoss des Hauses in der Rue du Kiem. Diese soll unerlaubt eingerissen worden sein, womit aus zwei ursprünglich als Keller bezeichneten Räumen eine weitere Wohnung geschaffen worden sei.
Reding selbst hatte vor Gericht argumentiert, dass die Kellerräume, um die es geht, von Anfang an bewohnbar gewesen seien, und seine Firma lediglich eine Trennwand zwischen zwei Räumen entfernt hätte. Laut Reding sei eine Baugenehmigung für diese Arbeiten gar nicht erforderlich gewesen.
Das Gericht sah das anders und bestätigte am Donnerstag das erste Urteil von Mai 2014.
Den Stein ins Rollen gebracht hatten übrigens Anwohner, die sich bei der Gemeinde über die Arbeiten beschwert hatten.
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