ACL gegen Sondersteuer auf Auto-Haftpflichtversicherungen
ACL gegen Sondersteuer auf Auto-Haftpflichtversicherungen
(TJ) - Weil mit der geplanten Steuer zur Finanzierung der Rettungsdienste nur die luxemburgischen Autofahrer zur Kasse gebeten werden, ist die Autofahrervertretung gegen eine solche Abgabe. In der Tat würde die geplante Steuer von drei Prozent auf den Auto-Haftpflichtversicherungen nur die Besitzer in Luxemburg zugelassener Fahrzeuge treffen. In diesem Sinn hat der ACL sich mit Innenminister Dan Kersch und den Vertretern der Versicherungsgesellschaften getroffen und diesen seine Position dargelegt.
Auch der Staatsrat hatte schon ähnliche Bedenken geäußert. Befürchtet wird, dass die Versicherungsgesellschaften den entgangenen Gewinn auf die Versicherten übertragen. Auch sei es ungerecht, Fußgänger, Radfahrer und ausländische Fahrer nicht mit der Steuer zu belangen, obwohl sie im Fall der Fälle wie die anderen Verkehrsteilnehmer die Rettungsdienste beanspruchen.
Zudem sei die Abgabe zweckgebunden, was dem allgemeinen Prinzip von Steuern widerspreche.
Mit der Steuer will die Regierung zusätzliche 56 Millionen Euro in die Staatskasse spülen. Die Rettungsdienste kosten den Staat rund 60 Millionen Euro im Jahr.
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