802 Fälle von häuslicher Gewalt
802 Fälle von häuslicher Gewalt
(str) - Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Im Jahr 2015 musste die Polizei insgesamt 802 Mal wegen häuslicher Gewalt einschreiten. Das ist mehr als zweimal am Tag. Wie aus den offiziellen Statistiken der Sicherheitskräfte hervorgeht, wurden dabei alles in allem 1 520 Straftaten festgestellt. In 778 Fällen gab es Verletzte. 84 Mal wurde das Opfer derart misshandelt, dass es arbeitsunfähig war.
Wie der Jahresbericht des „Comité de coopération entre les professionnels dans le domaine de la lutte contre la violence“ belegt, ist häusliche Gewalt zwar vorwiegend ein männliches Phänomen aber nicht ausschließlich: In 66 Prozent der Fälle ist der Täter ein Mann.
15 Mal griffen Kinder Eltern an
Die Staatsanwaltschaft hat im vergangenen Jahr 242 Zwangsverweisungen genehmigt. In 91 Prozent der Fälle galt dieses Hausverbot einem Mann. 15 Mal wurde aber auch der Nachwuchs wegen Gewalt gegen ein Elternteil aus einer Wohnung verwiesen.
Der „Service d'assistance aux victimes de violence“ hält zudem fest, dass das Opfer in einem von vier Fällen Luxemburger Staatsbürger ist (26 Prozent). 30 Prozent der Opfer haben einen portugiesischen Pass. 27 Prozent stammen aus einem Nicht-EU-Land.
Die Täterbetreuungsstelle
„Riicht Eraus“ hat im vergangenen Jahr 333 Dossiers bearbeitet. Wer wegen häuslicher Gewalt verwiesen wird, ist verpflichtet, sich an diese Struktur zu wenden. In 91 Fällen hatten Täter deren Dienstleistungen entweder freiwillig beansprucht oder infolge einer Verwarnung bzw. einer anderen Maßnahme der Justiz.
Auch wenn die Täter aus 46 verschiedenen Ländern stammen, ist einer von drei Luxemburger Staatsbürger. Mehr als ein Viertel sind Portugiesen. Sechs Prozent sind Franzosen, ebenfalls sechs Prozent Kapverdier und insgesamt 4,5 Prozent stammen aus Serbien, Kroatien, Bosnien und Montenegro.
Kommentar: „Dat geet mech näischt un“
Von Steve Remesch
Luxemburg hat ein sehr fortschrittliches Gesetz im Umgang mit häuslicher Gewalt. Doch auch dieses kann nur dann zur Anwendung kommen, wenn ein Fall den Behörden bekannt wird. Vielen Opfern fehlt allerdings der Mut, sich zur Wehr zu setzen oder sie schämen sich, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hier ist nicht nur das private und professionelle Umfeld gefordert – die Zeichen von häuslicher Gewalt lassen zumeist nur wenig Interpretationsspielraum zu – sondern auch, wer Zeuge von Gewalt und Missbrauch wird. Wer weg sieht, ist Mittäter.
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