34 Tage Telearbeit für französische Grenzgänger
34 Tage Telearbeit für französische Grenzgänger
Am 30. September wurde es angekündigt, nun ist es beschlossene Sache: Der Schwellenwert für Telearbeit zwischen Frankreich und Luxemburg wird von 29 auf 34 Tage pro Jahr angehoben. Die Ergänzung zum bilateralen Steuerabkommen wurde von der luxemburgischen Finanzministerin Yuriko Backes (DP) und ihrem französischen Amtskollegen Bruno Le Maire unterzeichnet.
„Die innerhalb dieser 34-Tage-Grenze geleisteten Arbeitstage werden so betrachtet und besteuert, als wären sie in dem Staat geleistet worden, in dem der Arbeitgeber ansässig ist“, erklärte das Finanzministerium des Großherzogtums in einer Pressemitteilung.
Der steuerliche Schwellenwert von 34 Tagen pro Jahr unterscheidet sich vom sozialen Schwellenwert. Dieser liegt bei 25 Prozent. Mit anderen Worten: Ein französischer Grenzgänger, der in Luxemburg arbeitet und 25 Prozent oder mehr Telearbeit im Jahr leistet, würde dann der französischen Sozialversicherung und nicht mehr der CNS angehören. Derzeit wird darüber diskutiert, diese soziale Schwelle auf 41 Prozent (also zwei Tage pro Woche) anzuheben.
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