20 Jahre Haft für versuchten Totschlag nach Kavalkade
20 Jahre Haft für versuchten Totschlag nach Kavalkade
(SH) - 20 Jahre Haft ohne Bewährung, so lautete am Donnerstag das Urteil gegen David A., dem vorgeworfen worden war, am 5. März 2016 nach der Kavalkade in Wasserbillig im Rahmen einer Massenschlägerei zwei Männer mit einer kaputten Flasche am Hals bzw. am Kopf verletzt zu haben.
Den beiden Opfern waren Schnittverletzungen zugefügt worden. Lebensgefahr bestand zwar nicht, dennoch war der Tatbestand des versuchten Totschlags für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft gegeben. Dies insbesondere, da der Angeklagte kritische Körperstellen wie Hals und Kopf visiert hatte.
Der Angeklagte selbst hatte unterdessen jede Schuld von sich gewiesen. Er könne sich an nichts erinnern, hatte er den Richtern erklärt. Er sei ohnmächtig geworden nachdem er einen Schlag auf den Kopf bekommen hatte und sei erst wieder zu Bewusstsein gekommen, als die Polizei bereits vor Ort war.
Hugo F., der ebenfalls an der Schlägerei beteiligt war, dem jedoch nur Körperverletzung vorgeworfen worden war, wurde freigesprochen. Die Berufungsfrist beträgt 40 Tage.
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