18 Monate Haft für "Terrorist aus Ulflingen"
Die Berufungsfrist beträgt 40 Tage.
18 Monate Haft für "Terrorist aus Ulflingen"
Körperverletzung, Beleidigung, Verletzung der Privatsphäre. Die Liste der Anschuldigungen ist lang. Nun wurde der Beschuldigte zu 18 Monaten Haft verurteilt.
(SH) - Immer wieder fiel Fayçal M. durch sein aufbrausendes Verhalten auf. Nun wurde der 45-jährige Mann wegen Körperverletzung, Beleidigung und der Verletzung der Privatsphäre in erster Instanz zu einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt.
Der Beschuldigte, der sich selbst als „Terrorist von Ulflingen“ bezeichnet, soll im März 2017 einen Arbeitskollegen grundlos als pädophil bezeichnet und ihn im Zuge einer Art Selbstjustiz zusammengeschlagen haben ...
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