Urteil des Pariser Strafgerichts: Freispruch für De Robertis
Urteil des Pariser Strafgerichts: Freispruch für De Robertis
(AFP/tom) Die französisch-luxemburgische Künstlerin Deborah de Robertis, die sich vor dem Pariser Strafgericht wegen Exhibitionismus verantworten musste, ist freigesprochen worden. De Robertis war bei zwei Performances in Museen spärlich bekleidet aufgetreten.
Einmal hatte sie sich Ketchup über ihre nackten Brüste gegossen, einmal war sie als barbusige Barbie verkleidet. Am Mittwoch wurde De Robertis freigesprochen. Das Gericht fand "keine ausreichenden Anhaltspunkte" für Exhibitionismus. Der vorsitzende Richter befand, dass "vor den derzeit in Frankreich geltenden Moralvorstellungen (...) die Auftritte der Künstlerin keinen Exhibitionismus darstellten".
De Robertis nahm das Urteil gelassen und kaugummikauend auf. Sie sei "zufrieden", sagte sie.
Die Staatsanwaltschaft hatte ein Bußgeld von 2000 Euro gefordert. Es gebe zwar einen Unterschied zwischen einem künstlerischen Auftritt und der "klassischen" sexuellen Exhibition. Dennoch habe De Robertis einem ahnungslosen Publikum ihre Performance "aufgezwungen".
De Robertis kündigte vor dem Gerichtsgebäude an, ihre Performances weiterhin durchführen zu wollen. Verschiedene Auftritte in anderen Museen seien bereits in Planung. Die Entscheidung des Gerichts bringe ihre Arbeit "dahin zurück, wo sie hingehört, nämlich in die Kunst".
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