Dieschburg gewinnt Plagiatsprozess gegen Zhang
Dieschburg gewinnt Plagiatsprozess gegen Zhang
(tom/YL) - Im Prozess, den die US-amerikanische Fotografin Jingna Zhang gegen den Luxemburger Maler Jeff Dieschburg angestrengt hatte, hat die Klägerin in erster Instanz eine Niederlage erlitten. Zhang hatte Dieschburg vorgeworfen, sein Ölgemälde „Turandot“ verletze ihr Urheberrecht - das Bild sei eine zu originalgetreue Kopie einer ihrer Fotografien. Der Fall hatte im vergangenen Sommer in Luxemburg und in den internationalen Medien hohe Wellen geschlagen, weil Dieschburg für sein Werk einen Preis bei der Kunstbiennale Strassen erhalten hatte.
Zhang war gegen Dieschburg in Luxemburg vor Gericht gezogen. Die Richter am Luxemburger Bezirksgericht wiesen die Klage laut einer ersten, anonymisierten Stellungnahme eines Justizsprechers ab. Der Antrag sei zulässig, aber unbegründet. Des Weiteren wies das Gericht die Forderung Dieschburgs nach einer Entschädigung ab und verurteilte Zhang dazu, die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das „Luxemburger Wort“ konnte das Urteil einsehen. Demnach begründet das Gericht seine Entscheidung, dass das Originalfoto von Zhang nicht die Kriterien eines urheberrechtlich geschützten Kunstwerks nach luxemburgischem und europäischem Recht erfüllt.
Vincent Wellens, der Anwalt der Fotografin, sagte gegenüber dem „Luxemburger Wort“, seine Mandantin werde „zu 99 Prozent“ Berufung gegen das Urteil einlegen: „Wenn das Gericht weitere Informationen über die Entstehung des Fotos braucht, um dessen Originalität anzuerkennen, können wir das gerne liefern.“ Es sei nicht nachvollziehbar, dass das Gericht die fehlende Schöpfungshöhe bemängele, so Wellens. „Wenn man davon ausgeht, dass so ein Foto kein originales Werk und damit nicht urheberrechtlich geschützt ist, dann kann man das Urheberrecht in Luxemburg vergessen“, so der Anwalt weiter. „Das geht an die Essenz des Fotografenberufes. Man könnte mit der Begründung ja jedes Foto einfach so kopieren.“
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