Weg frei für Europäische Staatsanwaltschaft
Weg frei für Europäische Staatsanwaltschaft
(wl) Lange Zeit ist es ein bloßes Vorhaben geblieben, doch Anfang 2015 könnte die Europäische Staatsanwaltschaft endlich an den Start gehen. Hauptaufgabe der neuen EU-Behörde wird es sein, Verbrechen auf europäischer Ebene, vor allem Betrug mit EU-Geldern, zu bekämpfen. Bisher obliegt diese Aufgabe allein den EU-Mitgliedstaaten.
Nach Angaben der EU-Justizkommissarin Viviane Reding gehen dem europäischen Steuerzahler durch Betrug jedes Jahr rund 500 Millionen Euro verloren. Die Luxemburgerin betont: „Ein föderaler Haushalt muss auf föderale Ebene geschützt werden.“
Großbritannien, Irland und Dänemark lehnen in Justiz- und in Inneren Angelegenheiten grundsätzlich eine Übertragung nationaler Kompetenzen an die EU ab – und genießen daher eine Ausnahmeklausel (Opting-out). Die Europäische Staatsanwaltschaft wird auf dem Weg der „verstärkten Zusammenarbeit“ nach dem eigens zu dem Zweck geschaffenen Artikel 86 geschaffen werden.
Start 2015 in Luxemburg
Nachdem auch der Justizministerrat Anfang Oktober das Vorhaben positiv befunden hat, sollen 2014 erst unter griechischem, dann italienischem Ratsvorsitz die nächsten Schritte erfolgen. Am 1. Januar 2015 soll die Europäische Staatsanwaltschaft dann in Luxemburg ihre Arbeit aufnehmen. Die Entscheidung über den Sitz hat der Europäische Rat bereits im Dezember 2003 gefällt.
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