Weg frei für die Maut 2.0
Weg frei für die Maut 2.0
Der deutsche Bundestag hat am Freitag die umstrittene Pkw-Maut verabschiedet. Dabei geht es um Änderungen der seit 2015 geltenden Maut-Gesetze, die der deutsche Verkehrsminister Alexander Dobrindt mit der EU-Kommission vereinbart hat. Brüssel will dann grünes Licht für die Maut geben.
Eigentlich hatte der Bundestag die Maut bereits vor zwei Jahren beschlossen. Da die EU-Kommission kurz darauf ein Verfahren wegen der Verletzung von EU-Recht gegen Deutschland eröffnete, wurden die Gesetze bisher aber nicht umgesetzt. Zentraler Streitpunkt war der Vorwurf einer Benachteiligung von Fahrern aus dem Ausland, da nur inländische Autobesitzer für Mautzahlungen voll wieder über eine geringere Kfz-Steuer entlastet werden sollen. Im Dezember 2016 einigte sich Dobrindt mit der EU-Kommission auf Änderungen am Modell.
Kurzzeittarife für Fahrer aus dem Ausland
Diese Nachbesserungen hat der Bundestag nun verabschiedet. Konkret sollen die Preise der Kurzzeittarife für Fahrer aus dem Ausland stärker differenziert werden. Inländer mit abgasarmen Euro-6-Autos sollen als Ausgleich für Mautzahlungen um 100 Millionen Euro zusätzlich bei der Kfz-Steuer entlastet werden. Am angestrebten Ertrag von jährlich 500 Millionen Euro und der Vereinbarkeit mit EU-Recht gibt es weiterhin Zweifel.
Gesetzespaket muss auch noch durch den Bundesrat
Das Gesetzespaket muss auch noch durch den Bundesrat, ist dort aber nicht zustimmungspflichtig. Das Saarland und Rheinland-Pfalz heben angekündigt, den Vermittlungsausschuss im Bundestag anzurufen, was das Verfahren weiter verzögern würde - nur noch wenige Monate vor der Bundestagswahl am 24. September. Die Länder fordern Maut-Ausnahmen für Grenzregionen. Die Bundesregierung lehnt dies ab. Starten soll die Maut 2019.
Österreich kritisiert Deutschland
Die Regierung in Österreich hat den Bundestagsbeschluss zur Einführung der Pkw-Maut in Deutschland kritisiert. Der Bundesrat müsse das Projekt stoppen, sagte Österreichs Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) in einer ersten Reaktion am Freitag. „Die Abgeordneten im Bundesrat müssen jetzt die Reißleine ziehen und die diskriminierende Ausländer-Maut zu Fall bringen“, sagte der Minister. Das sei die letzte Chance, das Problem zu lösen.
Sollte es zu keinem Einlenken aus Berlin kommen, halte sich Wien weiterhin eine Klage offen. „Aus unserer Sicht ist die deutsche Maut rechtswidrig. Wir halten uns alle rechtlichen Optionen offen“, sagte Leichtfried. Ein Rechtsgutachten sei bereits in Auftrag gegeben worden.
Was die Maut konkret für Autofahrer vorsieht
Was sieht die deutsche Pkw-Maut konkret für Autofahrer vor? Einige wichtige Punkte:
STRASSENNETZ: Deutsche Inländer sollen für das knapp 13 000 Kilometer lange Autobahnnetz und das 39 000 Kilometer lange Netz der Bundesstraßen Maut zahlen. Pkw-Fahrer aus dem Ausland nur auf den Autobahnen.
MAUTPREISE FÜR FAHRER AUS DEM AUSLAND: Für Ausländer gibt es neben der genauso berechneten Jahresmaut auch zwei mögliche Kurzzeittarife: Eine Zehn-Tages-Maut für 2,50, 4, 8, 14, 20 oder 25 Euro sowie eine Zwei-Monats-Maut für 7, 11, 18, 30, 40 oder 50 Euro (ebenfalls je nach Größe und Umweltfreundlichkeit).
MAUTPREISE FÜR DEUTSCHE INLÄNDER: Alle deutsche inländischen Autobesitzer müssen eine Jahresmaut zahlen, die vom Konto abgebucht wird. Sie richtet sich nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Motors. Im Schnitt kostet sie 67 Euro, maximal 130 Euro. Benziner sind günstiger als Diesel.
AUSGLEICH FÜR DEUTSCHE INLÄNDER: Inländer sollen für Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer komplett wieder entlastet werden. Bei besonders sauberen Autos (Euro 6) soll die Steuer sogar stärker sinken als der Mautbetrag.
BESONDERE FAHRZEUGE: Mautpflichtig sind auch Wohnmobile. Motorräder, Elektroautos, Wagen von Behinderten und Krankenwagen sind mautfrei.
KONTROLLEN: Statt an Vignetten sollen alle Mautzahler über das Nummernschild ihres Autos zu erkennen sein. Kontrolliert werden soll dies in Stichproben durch einen elektronischen Kennzeichen-Abgleich. Daten sollen nur hierfür erfasst und schnell wieder gelöscht werden.
STRAFEN: Wer keine Maut zahlt und erwischt wird, muss eine Geldbuße zahlen. Genaue Summen sind noch nicht festgelegt. Geldbußen sollen auch im Ausland eingetrieben werden.
RÜCKZAHLUNGEN: Inländer, die nachweisen können, dass sie in einem Jahr nicht auf Autobahnen und Bundesstraßen gefahren sind, können die Maut zurückfordern. Nachweis könnte ein Fahrtenbuch sein.
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