Verteidigung fordert Freispruch für Sarkozy
Verteidigung fordert Freispruch für Sarkozy
(dpa) - Zum Abschluss des Prozesses um mutmaßlich überhöhte Wahlkampfkosten hat die Verteidigung einen Freispruch für den französischen Ex-Präsidenten Nicolas Sarkozy gefordert. Der 66-Jährige habe „keine Straftat begangen“, sagte seine Anwältin Gesche Le Fur am Dienstag, wie die Nachrichtenagentur AFP aus dem Gerichtssaal in Paris berichtete. „Er hat keinen Kostenvoranschlag unterschrieben, er hat keine Rechnung unterschrieben“, sagte die Juristin.
Die Verhandlungen gingen nach mehreren Wochen zu Ende - Sarkozy erschien zum Finale nicht vor Gericht. Das Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden. Die Anklage hatte in der vergangenen Woche eine Haftstrafe von einem Jahr gefordert. Davon sollen sechs Monate zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem soll der einstige Hoffnungsträger der bürgerlichen Rechten eine Geldstrafe von 3.750 Euro zahlen. Der Konservative regierte von 2007 bis 2012 im Élysée-Palast.
Der Hintergrund
Sarkozy hatte vor Gericht die Vorwürfe zurückgewiesen. Im Wahlkampf 2012 habe man nicht über die Stränge geschlagen. „Sarko“, wie er häufig in Frankreich genannt wird, soll laut Anklage die letztlich gescheiterte Kampagne für seine Wiederwahl illegal finanziert haben. 13 weitere Angeklagte müssen sich wegen Betrugs oder Beihilfe verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte für sie Haftstrafen in der Spanne von 18 Monaten bis vier Jahren gefordert, die gänzlich oder teilweise zur Bewährung ausgesetzt werden sollen.
Die erlaubte Obergrenze für die Kosten betrug damals 22,5 Millionen Euro. Tatsächlich sollen von Sarkozys Team mindestens 42,8 Millionen ausgegeben worden sein.
Um die Mehrausgaben zu vertuschen, sollen Ausgaben durch ein System fiktiver Rechnungen von seiner damaligen Partei UMP, inzwischen in Republikaner umbenannt, getarnt worden sein. Die Justiz ermittelt zudem in einer separaten Untersuchung wegen angeblicher Zahlungen Libyens im Wahlkampf 2007. In einer anderen Affäre wurde Sarkozy im März wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme zu drei Jahren Haft verurteilt, davon zwei auf Bewährung. Er kündigte damals an, Berufung einzulegen.
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