Verfahren wegen Flüchtlingsverteilung keine „Sanktion“
Verfahren wegen Flüchtlingsverteilung keine „Sanktion“
(dpa) - Der EU-Kommissionspräsident hat die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren gegen drei Länder wegen der mangelnden Teilnahme an der Umverteilung von Flüchtlingen verteidigt. „Hierbei geht es nicht um Sanktionen, sondern es geht darum, deutlich zu machen, dass getroffene Entscheidungen geltendes Recht sind, selbst wenn man dagegen gestimmt hat“, sagte Jean-Claude Juncker am Mittwoch in Straßburg im EU-Parlament.
Am Dienstag hatte die Brüsseler Behörde entschieden, gegen Ungarn, Polen und Tschechien vorzugehen. Die Mitgliedstaaten beteiligen sich nicht wie vorgesehen an der im September 2015 beschlossenen Umverteilung von Flüchtlingen aus Italien und Griechenland. Die Maßnahme war gegen den Widerstand der Slowakei, Ungarns, Tschechiens und Rumäniens beschlossen worden.
Ungarns Regierung bezeichnete die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens als Erpressung und uneuropäisches Verhalten. Auch Polen und Tschechien wollen nicht einlenken. „Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass (...) wir diese Frage der Solidarität nicht vor dem Gerichtshof lösen müssen“, sagte Juncker.
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