Trump muss Steuerunterlagen zunächst nicht aushändigen
Trump muss Steuerunterlagen zunächst nicht aushändigen
(dpa) - US-Präsident Donald Trump muss seine Steuerunterlagen zunächst nicht dem Kontrollausschuss des Repräsentantenhauses aushändigen. Der Supreme Court gab am Montag einem entsprechenden Eilantrag von Trumps Anwälten statt, ohne allerdings eine endgültige Entscheidung in der Sache zu treffen. Der Ausschuss hatte die Unterlagen von Trumps Buchhalterfirma über einen Zeitraum von acht Jahren unter Strafandrohung angefordert, also mit einer sogenannten Subpoena. Vergangene Woche hatte ein Berufungsgericht in Washington geurteilt, die Subpoena habe Bestand.
Der Kontrollausschuss hat nun bis Donnerstag Zeit, beim Supreme Court Stellung zu beziehen. Trumps Anwälte argumentieren, sollte die Subpoena Bestand haben, könnte künftig jeder Ausschussvorsitzende im Kongress jegliche persönliche Information eines US-Präsidenten unter Strafandrohung anfordern.
Beim Supreme Court ist außerdem ein weiterer Antrag anhängig, mit dem Trump die Herausgabe seiner Steuerunterlagen an die New Yorker Staatsanwaltschaft verhindern will. Die Staatsanwaltschaft hat ebenfalls Steuerunterlagen von Trump und seinen Firmen über einen Zeitraum von acht Jahren per Subpoena angefordert.
Trump versucht mit aller Kraft, die Herausgabe der Steuerunterlagen zu verhindern. Bei seinen Kritikern nährt das den Verdacht, dass er etwas zu verbergen habe. Normalerweise veröffentlichen US-Präsidentschaftskandidaten ihre Steuererklärungen schon während des Wahlkampfes. Trump hat als Begründung für seine Weigerung in der Vergangenheit unter anderem angeführt, seine Steuererklärungen seien sehr kompliziert, die Menschen würden sie nicht verstehen.
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