Staatsanwalt fordert Freispruch für DSK: Urteil zu Sexpartys mit Strauss-Kahn am 12. Juni
Staatsanwalt fordert Freispruch für DSK: Urteil zu Sexpartys mit Strauss-Kahn am 12. Juni
(dpa) - Das Urteil gegen Ex-IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn in der Affäre um illegale Sexpartys soll am 12. Juni veröffentlicht werden. Das kündigte der Strafgerichtshof im nordfranzösischen Lille am Freitag zum Ende der seit drei Wochen dauernden Verhandlung an, wie der TV-Sender BFMTV berichtete.
In dem Verfahren muss sich der ehemalige Finanzmanager des Internationalen Währungsfonds (IWF) neben 13 Angeklagten wegen organisierter Zuhälterei verantworten, weil an den Partys auch Prostituierte beteiligt waren. Organisation, Profit oder Teilnahme mit dem Wissen darum sind in Frankreich illegal.
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Anwälte des 65-Jährigen hatten Freispruch für Strauss-Kahn gefordert. Aus Sicht der Anklage ist nicht zu beweisen, dass er von Prostituierten bei den Sexpartys wusste. Die Staatsanwaltschaft wollte das Verfahren gegen Strauss-Kahn bereits einstellen, Ermittlungsrichter brachten ihn dennoch vor Gericht.
