Sexualstraftäter darf sich umbringen
Sexualstraftäter darf sich umbringen
(KNA) - Der Belgier Frank Van Den Bleeken darf sich das Leben nehmen, weil er keine psychologische Hilfe im Gefängnis erhalten kann. Dies bestätigte das Berufungsgericht in Brüssel nach belgischen Medienberichten am Montag. Van Den Bleeken leidet nach eigenen Angaben an für ihn unerträglichen "psychischen Schmerzen".
Der 50-Jährige war unter anderem wegen mehrerer Sexualdelikte zu 30 Jahren Haft verurteilt worden. Bereits vor drei Jahren habe er mit der Begründung auf unüberwindbare psychologische Schmerzen einen Antrag auf assistierten Suizid gestellt. Dieser war von der belgischen Kommission für Sterbehilfe mit der Begründung abgelehnt worden, es seien noch nicht alle Behandlungsoptionen ausgeschöpft. Daraufhin habe Van Den Bleeken einen Antrag auf Verlegung in ein niederländisches Gefängnis gestellt, um dort eine Therapie zu erhalten. Dieser Antrag sei ebenfalls abgelehnt worden.
Da den Berichten zufolge die belgischen Behörden eine psychologische Behandlung im Gefängnis nicht gewährleisten können, hatte sich das belgische Justizministerium mit dem Anwalt des Häftlings auf eine Beihilfe zur Selbsttötung geeinigt. Sein Mandant könne nun in Würde sterben, sagte der Anwalt von Van Den Bleeken.
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