Saarbrücken und Mainz wollen am kleinen Grenzverkehr festhalten
Saarbrücken und Mainz wollen am kleinen Grenzverkehr festhalten
Rheinland-Pfalz und dass Saarland wollen keine weiteren Restriktionen im Grenzverkehr zu Luxemburg. Beide Bundesländer distanzierten sich auf Anfrage des „Luxemburger Wort“ von Gedankenspielen des deutschen Innenministers Horst Seehofer (CSU) über weitere Einschränkungen im grenzüberschreitenden Verkehr. Seehofer hatte angesichts der sich verbreitenden Corona-Mutationen „drastische Maßnahmen“ und „deutlich schärfere Grenzkontrollen“ ins Spiel gebracht.
Eine Sprecherin der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei betonte, dass sich Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) „mehrfach klar gegen schärfere Kontrollen im kleinen Grenzverkehr ausgesprochen“ habe. „Wir können uns das nicht vorstellen. Es würde sich so anfühlen, als würden wir Kontrollen zu unseren Nachbar-Landkreisen machen. Auch das wäre unvorstellbar.“
In den Landkreisen Trier-Saarburg und Bitburg-Prüm sowie in der Stadt Trier sei das Corona-Infektionsgeschehen niedrig, trotz der Nähe zu Luxemburg. Das sei ein Zeichen, dass man dort ein gutes Pandemiemanagement habe. „Wir sind mit der luxemburgischen Regierung in regelmäßigen telefonischen Konferenzen und beraten, was wir machen können, falls Zahlen steigen“, so Dreyer.
Es würde sich so anfühlen, als würden wir Kontrollen zu unseren Nachbar-Landkreisen machen.
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD)
Praktikable Lösungen gefordert
Auf die Frage, ob das Saarland, an der bisher geltenden Regelung für den kleinen Grenzverkehr zu Luxemburg festzuhalten gedenke, antwortete Finanz- und Europaminister Peter Strobel (CDU): „Ja, und wir fordern das auch bei der Bundesregierung ein.“ Es müsse praktikable Lösungen für Menschen diesseits und jenseits der Grenze geben, denn „der kleine Grenzverkehr ist wesentlicher Bestandteil des Alltags in unserer Grenzregion“. Das Saarland habe in die Ausnahmeregelungen für den kleinen Grenzverkehr erst in der vergangenen Woche in seiner Quarantäneverordnung bestätigt. Dies liege in der Verantwortung der Bundesländer.
Gefahr einer Einstufung als Virusvariantengebiet
Frankreich und Luxemburg werden von Deutschland derzeit als Corona-Risikogebiete eingestuft, was Ausnahmen im kleinen Grenzverkehr ermöglicht. Als heikel bezeichnet Strobel eine mögliche Einstufung Luxemburgs als sogenanntes Virusvariantengebiet, denn das hätte eine generelle Test- und Nachweispflicht für jeden Einreisenden zur Folge. „Auch die deutschen Pendler nach Luxemburg müssten bei Wiedereinreise einen Nachweis über eine negative Testung führen.“ Doch auch in einem solchen Falle gelte es, einen grenzüberschreitenden Alltag weiterhin zu ermöglichen. „Eine Schließung der Grenze ist keine diskutierte Option und wird auch von der saarländischen Landesregierung abgelehnt“, betonte Strobel, der den engen Austausch mit der luxemburgischen Regierung hervorhebt.
Deutsche Grenzgänger, die sich weniger als 72 Stunden in Luxemburg aufhalten, müssen nicht in Quarantäne. Für Luxemburger gilt weiterhin eine Einreiseerlaubnis in die Bundesrepublik ohne negativen PCR-Test-Nachweis, solange der Aufenthalt im Saarland und Rheinland-Pfalz weniger als 24 Stunden beträgt.
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