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Reisen ohne Booster-Impfung wird schwieriger
International 2 Min. 01.02.2022 Aus unserem online-Archiv
EU-Impfnachweise

Reisen ohne Booster-Impfung wird schwieriger

In Luxemburg entfällt für „geboosterte“ Personen die Testpflicht bei Restaurantbesuchen.
EU-Impfnachweise

Reisen ohne Booster-Impfung wird schwieriger

In Luxemburg entfällt für „geboosterte“ Personen die Testpflicht bei Restaurantbesuchen.
Foto: Marc Wilwert
International 2 Min. 01.02.2022 Aus unserem online-Archiv
EU-Impfnachweise

Reisen ohne Booster-Impfung wird schwieriger

Ab Dienstag wird die Gültigkeit der EU-Impfnachweise für Personen, die noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, auf neun Monate verkürzt.

(dpa/jt) - Reisen ohne Booster-Impfung in der EU ist für viele Menschen nun deutlich schwieriger. Denn die EU-Impfnachweise sind seit Dienstag ohne Auffrischungsimpfung nur noch rund neun Monate (270 Tage) gültig. Nach Ablauf dieser Frist werden Menschen ohne diesen zusätzlichen Schutz bei Grenzübertritten wie Ungeimpfte behandelt.

Das bedeutet in der Regel, dass sie bei grenzüberschreitenden Reisen in der EU einen aktuellen negativen Test brauchen oder sogar in Quarantäne müssen. „Dies spiegelt den nachlassenden Schutz des Impfstoffs wider und unterstreicht, wie wichtig eine Auffrischung ist“, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders.

Der Impfnachweis besteht aus einem QR-Code, der direkt nach der Impfung etwa in Praxen und Impfzentren erstellt wird. Der Code ist in einer Smartphone-App darstellbar und kann digital ausgelesen werden. Die Codes werden trotz verschiedener Apps der einzelnen Länder überall in der EU anerkannt und erleichtern auf Reisen Nachweise nicht nur über Impfungen, sondern auch über frische Tests und kürzlich überstandene Infektionen mit dem Coronavirus.

Vorschriften von Land zu Land verschieden

„Mit den neuen Vorschriften für Reisen innerhalb der EU werden die unterschiedlichen Vorschriften in den Mitgliedstaaten harmonisiert“, heißt es vonseiten der EU-Kommission. Wie lange die Grundimmunisierung in den jeweiligen Ländern – etwa für Restaurantbesuche oder Veranstaltungen – anerkannt wird, kann sich jedoch weiterhin unterscheiden.

In Luxemburg ist die Anerkennungsdauer von Impfnachweisen bereits auf 270 Tage (neun Monate) begrenzt. Für Bürger, deren Impf- oder Genesungszertifikat älter ist als 180 Tage, gilt eine Testpflicht beim Besuch von Restaurants oder Freizeiteinrichtungen. Knapp 418.000 Einwohner gelten hierzulande als vollständig geimpft, davon haben etwa 20 Prozent noch keine Auffrischungsimpfung erhalten.


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In Deutschland wiederum gibt es zurzeit keine Regelung, die die Anerkennungsdauer von Impfnachweisen begrenzt. Menschen mit Booster-Impfung können aber unter Umständen von Testpflichten befreit sein.

Die EU-Staaten werden lediglich aufgefordert, ihre nationalen Regelungen anzupassen. Wenn sie das nicht machen, drohen aber auch keine unmittelbaren Strafen. Die EU-Absprachen haben aber politisch Bedeutung, so fachten sie jüngst eine Debatte um die Gültigkeitsdauer des Genesenenstatus in Deutschland an. In einer Absprache auf EU-Ebene einigten sich die EU-Länder jedoch darauf, dass dieser Status für Reisen 180 Tage anerkannt werden soll.

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