Nach Luxleaks: Austausch über Steuer-Vorbescheide kommt
(dpa) - Großkonzerne haben es künftig in Europa schwerer, Gewinne über Grenzen hinweg zu verschieben und damit Steuern zu sparen. Die EU-Finanzminister verständigten sich am Dienstag in Luxemburg einstimmig auf ein neues Gesetz, das erstmals einen Austausch von sogenannten Steuer-Vorbescheiden für Unternehmen ermöglicht.
Nach den „Luxleaks“-Medienenthüllungen über Praktiken in Luxemburg waren die Vorbescheide zwischen nationalen Steuerbehörden und Unternehmen im vergangenen Jahr in die Kritik geraten. Inzwischen prüft die EU-Kommission Vorbescheide in vielen Mitgliedstaaten.
Gesetz ab 2017 gültig
Das Gesetz soll vom 1. Januar 2017 an gelten. Es werden dabei grundsätzlich gültige Steuer-Vorbescheide rückwirkend bis zum 1. Januar 2012 erfasst, sagte der amtierende EU-Ratsvorsitzende, Luxemburgs Ressortchef Pierre Gramegna. Um diesen Punkt hatte es lange Streit gegeben. Jedes Jahr gehen den öffentlichen Kassen laut EU-Kommission Milliardenbeträge durch Steuervermeidung verloren.
Der Grünen-Finanzexperte Sven Giegold kritisierte, die Kommission sei bei dem vereinbarten Austausch von entscheidenden Informationen abgeschnitten. „Um Steuerdumping zu entdecken und zu ahnden, muss die EU-Kommission den Inhalt des Steuervorbescheids und den Namen des Unternehmens kennen“ - das sei aber nicht gewährleistet.
Die EU-Kommission hatte im Juni einen Aktionsplan zur Steuerpolitik vorlegt. Demnach sollen Konzerne ihre Gewinne dort versteuern, wo sie anfallen. Der US-Versandhändler Amazon reagiert bereits und versteuert in Europa Gewinne in einzelnen Ländern, auch in Deutschland.