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Nach Brexit-Einigung mit EU: Abstimmung am 11. Dezember
International 2 Min. 26.11.2018 Aus unserem online-Archiv

Nach Brexit-Einigung mit EU: Abstimmung am 11. Dezember

Diese Aufnahmen des Videosystems des Parlaments in London zeigen die britische Premierministerin Theresa May bei ihrer Rede zum Brexit-Abkommen.

Nach Brexit-Einigung mit EU: Abstimmung am 11. Dezember

Diese Aufnahmen des Videosystems des Parlaments in London zeigen die britische Premierministerin Theresa May bei ihrer Rede zum Brexit-Abkommen.
Foto: AFP
International 2 Min. 26.11.2018 Aus unserem online-Archiv

Nach Brexit-Einigung mit EU: Abstimmung am 11. Dezember

Die britische Premierministerin ist im Wahlkampfmodus, um ihr Brexit-Abkommen zuhause zu verkaufen. Doch die Chancen, dass sie im Parlament in London eine Mehrheit dafür bekommt, sind gering. Hinter den Kulissen wird angeblich bereits an einem Plan B geschraubt.

(dpa) - Nach der Einigung auf das Brexit-Abkommen beim Sondergipfel in Brüssel kämpft die britische Premierministerin Theresa May um Unterstützung zuhause. Das Parlament in London soll am 11. Dezember über das von der britischen Regierung mit der EU ausgehandelte Brexit-Abkommen abstimmen. Das teilte die Regierung am Montag mit.

Noch am Montagnachmittag wollte May vor den Abgeordneten im Unterhaus für das Abkommen werben. „Das britische Volk will, dass wir vorankommen mit dem Deal“, hieß es im vorab verbreiteten Redetext. Es sei kein besserer Deal zu bekommen. „Ich denke, unser nationales Interesse ist klar.“


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May kämpft mit heftigem Widerstand in den eigenen Reihen: Dutzende Brexit-Hardliner ihrer Konservativen Partei lehnen die Vereinbarung als zu EU-freundlich ab. Auch die nordirische Partei DUP, auf deren Stimmen Mays Minderheitsregierung angewiesen ist, will das Abkommen nicht unterstützen. Die DUP lehnt jegliche Sonderrolle Nordirlands ab. Die Opposition kündigte ebenfalls Widerstand an.

Eigentlich hatte die Regierung sich von der Zustimmung der 27 verbliebenen EU-Länder zum Brexit-Deal eine neue Dynamik zugunsten des Abkommens erhofft. Doch das blieb bislang aus.

Die Premierministerin sei inzwischen im Wahlkampfmodus, wie vor einer Parlamentswahl, merken Beobachter an. Bis zur Abstimmung hat May zahlreiche öffentliche Termine in Großbritannien, um für das Vertragswerk zu werben und um gleichzeitig den Druck auf das Unterhaus zu erhöhen. Einem Bericht des „Telegraph“ zufolge erwägt sie sogar ein TV-Duell mit Labour-Chef Jeremy Corbyn.

May warnt seit Tagen vor „Spaltung und Unsicherheit“, sollte das Abkommen im Unterhaus durchfallen. Dann drohe entweder ein ungeordneter Austritt mit drastischen Folgen für die Wirtschaft und andere Lebensbereiche oder gar kein Brexit, so die Regierungschefin.

Medien spekulieren, die Regierung rechne aber insgeheim längst mit einer Niederlage. Deshalb werde bereits eine zweite Abstimmung geplant, bei der sich möglicherweise ausreichend Abgeordnete umstimmen ließen.

Helfen könnten dabei auch ein Absturz der Finanzmärkte, sollten die Parlamentarier zunächst den Daumen über das Abkommen senken, so die Spekulationen. Doch werden die Märkte überhaupt reagieren wie erhofft, wenn bereits eine zweite Abstimmung absehbar ist? Die Gefahr, dass noch in diesem Jahr politisches Chaos in London ausbricht, scheint nicht gebannt.


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Nachverhandlungen in Brüssel soll es laut May und der EU keine geben. Dem Brexit-Beauftragten der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Elmar Brok, zufolge erhalten die Briten für weitere Verhandlungen „keine zweite Chance“. Das sagte Brok dem ARD-Morgenmagazin am Montag.

Sollte sich May mit ihrem Deal nicht durchsetzen können, werden auch eine Neuwahl oder ein zweites Referendum nicht ausgeschlossen. Auch die Möglichkeit, dass Großbritannien ohne Abkommen aus der EU hinausschlittert, wäre nicht ausgeschlossen.

Ein Versuch, den Brexit gerichtlich zu stoppen, scheiterte am Montag zunächst vor dem EU-Gericht in Luxemburg. Britische Staatsbürger außerhalb Großbritanniens hatten gegen die Aufnahme der Brexit-Verhandlungen geklagt. Die Kläger sahen sich durch die Gespräche über den EU-Austritt in ihren Rechten verletzt. Doch das Gericht lehnte die Beschwerde als unzulässig ab.


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