Mutmaßlicher Amokfahrer von Trier will schweigen
Mutmaßlicher Amokfahrer von Trier will schweigen
(dpa) - Der mutmaßliche Amokfahrer von Trier will sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen äußern. „Ich will selbst keine Aussage machen“, sagte er zum Beginn des Prozesses vor dem Landgericht Trier am Donnerstag. Seine Verteidigerin Martha Schwiering fügte hinzu: „Weder zur Person noch zur Sache.“
Zuvor hatte Oberstaatsanwalt Eric Samel die Anklage verlesen: Dem 51-jährigen Angeklagten wird nach einer Amokfahrt durch die Trierer Fußgängerzone fünffacher Mord und versuchter Mord in 18 weiteren Fällen vorgeworfen. Bei der Tat wurden fünf Menschen getötet und 14 schwer verletzt.
Laut Anklage soll der Deutsche am 1. Dezember 2020 mit seinem Geländewagen durch die City gerast sein, um möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen. Es sei die Absicht des Deutschen gewesen, möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen, als er sie gezielt mit hohem Tempo ansteuerte, sagte Samel. Er habe die „Arg- und Wehrlosigkeit“ der Fußgänger ausgenutzt, die sich keiner Gefahr bewusst waren. Daher sei die Tat mit der Waffe Auto heimtückisch gewesen, sagte Samel.
Fünf Menschen wurden getötet: ein neun Wochen altes Baby, dessen Vater (45) und drei Frauen im Alter von 73, 52 und 25 Jahren. Zudem gab es zahlreiche Verletzte und rund 300 traumatisierte Augenzeugen.
Der Prozess begann unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen. Der Angeklagte nahm hinter Panzerglas Platz. Regungslos hörte der gelernte Elektroinstallateur der Anklage zu. Insgesamt 14 Nebenkläger waren über Anwälte vertreten. Nur wenige Angehörige und Hinterbliebene waren gekommen.
26 Termine geplant
Insgesamt 26 Termine sind in dem Prozess bis Ende Januar 2022 terminiert. „Ich gehe derzeit davon aus, dass wir mindestens 26 Termine brauchen werden“, sagte Samel. Die Staatsanwaltschaft hat mögliche 291 Zeugen benannt, um die schrecklichen Ereignisse aufzuklären. Trier stand nach der Amokfahrt tagelang unter Schock und fiel dann in wochenlange Trauer.
Neben der Frage nach dem Warum der Tat wird die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten im Prozess zentral sein. Nach vorläufiger Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen leidet der Angeklagte an einer Psychose. Dazu wird auch ein Gutachter gehört - das Gericht muss dann darüber entscheiden. Der Prozess geht am 3. September weiter.
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