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(dpa) – Der französische Präsident Emmanuel Macron schließt die Lieferung von Kampfflugzeugen an die Ukraine nicht grundsätzlich aus. „Prinzipiell ist nichts verboten“, sagte er am Montag in Den Haag auf die Frage, ob Frankreich möglicherweise Kampfflugzeuge an die Ukraine liefern werde.

Macron stellte allerdings einige Bedingungen auf, anhand derer die ukrainischen Anfragen von Fall zu Fall geprüft würden: Zunächst müsse Kiew eine „offizielle Anfrage“ stellen. Außerdem dürften die Waffen nicht eskalierend wirken und keinen russischen Boden berühren, sondern lediglich zur Abwehr benutzt werden. Auch dürfe die französische Armee durch Waffenlieferungen nicht geschwächt werden.

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Gestern

(dpa) - In Frankreich sind nach offiziellen Angaben mehr als eine Million Menschen gegen die umstrittene Rentenreform von Präsident Emmanuel Macron auf die Straße gegangen. Das Innenministerium sprach am Donnerstag von landesweit knapp 1,09 Millionen Demonstrantinnen und Demonstranten. Laut Gewerkschaft CGT beteiligten sich sogar mehr etwa 3,5 Millionen Menschen an den Streiks und Protesten. In mehreren Städten war die Stimmung teils aufgeheizt, vereinzelt kam es auch zu Ausschreitungen.

Die Rentenreform gilt als eines der zentralen Vorhaben von Präsident Macron. Die Regierung will das Renteneintrittsalter schrittweise von 62 auf 64 Jahre anheben. Außerdem soll die Zahl der nötigen Einzahlungsjahre für eine volle Rente schneller steigen. Damit soll eine drohende Finanzierungslücke der Rentenkasse abgewendet werden. Die Gewerkschaften halten das Projekt für ungerecht und brutal.

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Kurzmeldungen Panorama 23.03.2023

(KNA) Für muslimische Gläubige hat der Fastenmonat Ramadan begonnen. Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang verzichten sie in den kommenden Wochen unter anderem vollständig auf Essen und Trinken. Der Verzicht soll die Gläubigen daran erinnern, dass die Hingabe an Gott einen höheren Wert hat als die menschlichen Bedürfnisse. Das Fasten im Ramadan geht auf den Koran zurück und zählt zu den fünf „Säulen des Islams“, neben dem Glaubensbekenntnis zu Allah, den täglichen Gebeten, der Almosengabe und der Pilgerfahrt nach Mekka.

Ausgenommen von der Fastenpflicht sind unter anderen Kinder, Schwangere und Stillende sowie Alte und Kranke. Der Ramadan endet mit dem Fest des Fastenbrechens, arabisch Eid al-Fitr, das in diesem Jahr am 21. April beginnt.    

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Vorgestern

Kurzmeldungen Lokales 22.03.2023

(MS) - Die deutsche Bundespolizei hat am Mittwochmorgen einen aus der Jugendhaftanstalt in Luxemburg entwichenen Strafgefangenen am Bahnhof in Igel festgenommen. Der 17-Jährige war am Dienstag aus der Jugendhaftanstalt in Luxemburg ausgebrochen.

Bei einer Durchsuchung wurden 6,5 Gramm Haschisch in seiner Unterwäsche gefunden und sichergestellt. In Absprache mit der zuständigen Polizei in Luxemburg erfolgte die Übergabe des Jugendlichen am Grenzübergang in Wasserbilligerbrück.