Jung, allein, heimatlos
Jung, allein, heimatlos
Jung, allein, heimatlos: Auf der Flucht vor Krieg, Gewalt oder Armut verlassen viele unbegleitete Minderjährige Heimatland und Familie in der Hoffnung auf ein besseres Leben in Europa. Doch wie ergeht es ihnen dabei in Luxemburg und wie bewerten die Menschen, die täglich mit ihnen arbeiten, die Situation?
Im Vorfeld des Weltflüchtlingstages, der am 20. Juni begangen wird, veranstalteten der Lëtzebuerger Flüchtlingsrot (LFR) und das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN) eine Onlinekonferenz mit Vertretern aus der Praxis und stellten dabei das Schicksal junger Menschen auf der Flucht in den Vordergrund.
Luxemburg übernimmt Verantwortung
Die Bilder des überfüllten Flüchtlingscamps Moria auf der griechischen Insel Lesbos sowie der dort herrschenden Lebensumstände gingen um die Welt. Luxemburg gehörte zu jenen EU-Staaten, die sich von Anfang an bereit erklärten, unbegleitete Minderjährige aus diesem Lager aufzunehmen.
Dies unterstrich auch der während der Konferenz per Videobotschaft zugeschaltete Minister für Immigration und Asyl, Jean Asselborn (LSAP), nochmals. Unabhängig von den Beweggründen ihrer Flucht oder ihres jeweiligen Status handele es sich hierbei um Kinder, deren Rechte es zu schützen gelte, so die klare Aussage Asselborns. Luxemburg trage dabei seinen Teil der Verantwortung und setze sich stets für eine gemeinsame Lösung auf europäischer Ebene ein.
Hierzulande zeigten sich die mit unbegleiteten Minderjährigen arbeitenden Akteure mit der Gesamtsituation grundsätzlich zufrieden, Verbesserungsmöglichkeiten gebe es dennoch, so die allgemeine Einschätzung.
Stefanie Patron, die im Empfangszentrum „Saint Martin“ der Fondation Maison Porte Ouverte aktiv ist, schilderte so vor allem positive Aspekte im Umgang mit den unbegleiteten Minderjährigen, die zunächst einen Antrag auf internationalen Schutz stellen müssen, ehe sie in den entsprechenden Einrichtungen aufgenommen werden können.
Das Zentrum profitiere demnach von finanziellen Unterstützungen seitens der Office national de l’enfance, was es wiederum ermögliche, den Minderjährigen eine intensive Betreuung anbieten zu können. Ziel sei es, den Minderjährigen ein sicheres Umfeld bereitzustellen, ihnen bei administrativen Hürden zur Seite zu stehen und sie bei der Integration in die Gesellschaft zu unterstützen, dies beispielsweise durch Sprachkurse. Seit 2019 stehen den Minderjährigen zudem auch psychologische Hilfsangebote zur Verfügung.
Was mögliche Verbesserungen der aktuellen Leistungen betrifft, schlug Patron unter anderem eine Ausdehnung der pädagogischen Unterstützung für die in den Einrichtungen lebenden Jugendlichen sowie den Ausbau der Möglichkeit, in Pflegefamilien leben zu können, vor, was es ermögliche, den Minderjährigen neben den bestehenden Aufnahmeeinrichtungen eine zusätzliche Form der Begleitung anzubieten.
Auch Nelle Koos, die in der Caritas-Einrichtung Maison St. Hubert arbeitet, die zwölf ehemalige Bewohner des Flüchtlingslagers Moria aufnahm, konnte die Sichtweise Patrons größtenteils bestätigen.
Aktuelle Quarantänepflicht
Doch bevor Geflüchtete überhaupt in entsprechenden Strukturen untergebracht werden können, müssen sie aufgrund der Pandemie aktuell zunächst sechs Tage in einer Einrichtung in Monnerich in Quarantäne verweilen, um einen möglichen Corona-Ausbruch in den späteren Aufnahmezentren zu vermeiden. Dies erläuterte Christof Müller vom Roten Kreuz, das unter anderem für das Aufnahmezentrum Lily Unden in Limpertsberg zuständig ist.
Ideal sei die Situation dort aktuell nicht, so die Kritik Müllers. Die Einrichtung sei prinzipiell für Erwachsene gedacht, jedoch müsste auch die Betreuung Minderjähriger nun dort abgewickelt werden, was eine Trennung beider Gruppen deutlich erschwere. Zugleich stellte er jedoch die Eröffnung einer neuen Einrichtung für das kommende Jahr in Aussicht, die sich ausschließlich auf die Betreuung Jugendlicher fokussieren könne.
Sorgen bereitet Müller einerseits, dass sich immer wieder kleine Kinder unter den Geflüchteten befinden, für deren Betreuung die Einrichtungen nicht ausreichend gerüstet seien, sowie andererseits unbegleitete Minderjährige, die bereits über Familienmitglieder hierzulande verfügen, von diesen jedoch nicht aufgenommen werden können oder wollen.
Befragung der Familie
Damit überhaupt eingestuft werden kann, ob eine geflüchteter Minderjähriger die Bedingungen für einen permanenten Aufenthalt erfüllt, können Befragungen der Familien der Jugendlichen in den jeweiligen Herkunftsländer durchgeführt werden, wie Viviane van Hoeck von der Internationalen Organisation für Migration (OMI) erklärte. Ziel der Untersuchungen sei es, die Beweggründe der Minderjährigen identifizieren zu können. Dies gestalte sich jedoch teilweise schwierig, da die Behörden oder die Sicherheitslage in den entsprechenden Heimatländern ein solches Vorgehen nicht erlauben würden.
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