Haftstrafen für Aktivisten: Greenpeace legt Berufung ein
Haftstrafen für Aktivisten: Greenpeace legt Berufung ein
(ham/TJ) - Ein regelrechtes Feuerwerk hatte Greenpeace am 12. Oktober vergangenen Jahres auf dem Gelände des Atomkraftwerks Cattenom abgebrannt. Doch der PR-Stunt blieb nicht ohne juristisches Nachspiel: Zwei der acht Aktivisten wurden am Dienstag vom Strafgericht Thionville zu zwei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, sechs weitere erhielten fünf Monate Gefängnis auf Bewährung. Das gleiche Urteil erging an Kampagnenchef Yannick Rousselet, während der Geschäftsführer von Greenpeace France, Jean-François Julliard zu einer Geldstrafe von 20 000 Euro verurteilt wurde.
Berufung angekündigt
In einem Schreiben kündigte Greenpeace France am späten Dienstagabend an, man werde gegen das Urteil Berufung einlegen. Jean-François Julliard, Generaldirektor von Greenpeace France argumentierte in folgenden Worten:
"Ces lourdes sanctions ne sont pas acceptables pour l’organisation qui a joué son rôle de lanceur d’alerte. Greenpeace France tentera d’en convaincre la Cour d’appel et ne cessera pas de dénoncer l’irresponsabilité d’EDF en matière de sécurité nucléaire. Tout comme elle continuera à participer au débat institutionnel pour démontrer la fragilité des installations nucléaires d’EDF."
Rückblende
Den Aktivisten wurde unbefugtes Eindringen sowie Sachbeschädigung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft hatte am späten Dienstagabend zunächst jeweils sechs Monate Haft für die Aktivisten und den Leiter der Nuklearkampagne beantragt. Vom Geschäftsführer hat die Staatsanwaltschaft indessen 50 000 Euro Geldstrafe gefordert.
So war es den Aktivisten am Morgen des 12. Oktobers 2017 gelungen, in sensible Bereiche des Atomkraftwerks einzudringen und in unmittelbarer Nähe der Abklingbecken ein Feuerwerk abzuschießen. Man habe auf die Sicherheitsmängel der Atomanlagen des französischen Stromversorgers EDF aufmerksam machen wollen, hieß es damals in einer Mitteilung von Greenpeace. Nur wenige Tage zuvor hatte die Umweltschutzorganisation einen unabhängigen Expertenbericht veröffentlicht, in dem extreme Sicherheitslücken im Bereich der Abklingbecken hervorgehoben worden waren.
„Lanceurs d'alerte“
Greenpeace stehe zu dieser Aktion: „Auch wenn wir wissen, dass es illegal war“, erklärte Jean-François Julliard gestern am Rande des Prozesses gegenüber Journalisten. „Wir hatten aber einen ganz guten Grund: die Sicherheitslücken“, so der Geschäftsführer von Greenpeace France. Eigentlich müsse EDF auf der Anklagebank sitzen, meinte einer der 140 Sympathisanten, die sich vor Auftakt des Prozesses gestern zur Unterstützung der Angeklagten am Strafgericht eingefunden hatten.
„Was wir gemacht haben, ist harmlos im Vergleich zu den Risiken, die der Betreiber eingeht, indem er die Abklingbecken unbeaufsichtigt lässt“, so der Aktivist weiter. Im Zeugenstand fiel denn auch immer wieder das Wort „lanceur d'alertes“. Man sehe sich als Whistleblower, so die Aktivisten. Was auch Geschäftsführer Julliard bestätigte: „Es ist nicht das Anliegen von Greenpeace, illegale Aktionen durchzuführen, aber unsere Pflicht als Whistleblower“, so Julliard, der zusammen mit Yannick Rousselet, dem Leiter der Greenpeace-Nuklearkampagne der Mittäterschaft bezichtigt werden. Greenpeace kündete am Abend an, in Berufung gehen zu wollen.
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