Greenpeace-Aktivisten, die 2017 in das lothringische Atomkraftwerk eingebrochen sind, wurden am Mittwoch verurteilt. Fast 260.000 Euro müssen an den Betreiber EDF als Schadensersatz gezahlt werden.
Die Bilder waren überall in den Nachrichten zu sehen: im November 2017 drangen Umweltaktivisten von Greenpeace auf das Gelände des EDF-Kraftwerks in Cattenom ein und schaffen es, im Herzen der Nuklearanlage ein Feuerwerk zu zünden - mit dem Ziel, angebliche Sicherheitsmängel der Anlage zu offenbaren.
Am Mittwoch fiel in Metz eine Gerichtsentscheidung gegen die acht beteiligten Aktivisten und einen weiteren Greenpeace-Mitarbeiter. Eine laut Gesetz mögliche Haftstrafe wurde von den Richtern nicht beibehalten.
Stattdessen forderten die Richter am Berufungsgericht Metz, wo das Urteil gefällt wurde, Geldstrafen zwischen 720 und 1.980 Euro für die fünf Männer und drei Frauen im Alter zwischen 29 und 50 Jahren.
Yannick Rousselet, der Direktor der Nuklearkampagne von Greenpeace Frankreich, wurde wegen Komplizenschaft zu einer Geldstrafe von 2.700 Euro verurteilt.
Zusätzlich verlangt die französische Justiz jedoch, dass die Angeklagten zusammen eine Entschädigung von insgesamt 211.806 Euro an EDF zahlen - für die "materiellen und wirtschaftlichen Schäden" des Kraftwerkbetreibers. Zudem wurde Greenpeace als Organisation zu einer Geldstrafe von 25.000 Euro verurteilt.
Im Morgengrauen des 12. Oktober 2017 hatten die Anti-Atomkraft-Aktivisten, gekleidet in orangefarbene Overalls und ausgestattet mit einer Leiter, einem Winkelschleifer und einer Zange, drei Zäune durchbrochen, um das Kernkraftwerksgelände zu betreten.
Sie hatten anschließend ein Feuerwerk in der Nähe des Gebäudes abgebrannt, in dem die Brennelemente gelagert werden.
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