Fluggastdaten werden künftig gespeichert
Fluggastdaten werden künftig gespeichert
(dpa) - Nach jahrelangem Streit hat sich die EU grundsätzlich auf die umstrittene Speicherung und Auswertung von Fluggastdaten zur Terrorabwehr geeinigt. Die EU-Innenminister verständigten sich am Freitag in Brüssel mit dem Europaparlament. Das Plenum der Volksvertretung muss der Vereinbarung allerdings noch zustimmen, voraussichtlich am 17. Dezember, möglicherweise auch erst im Januar.
„Die Staaten sind einverstanden mit einer Speicherdauer der Daten von sechs Monaten“, sagte Minister Etienne Schneider, der derzeit die Treffen leitet.
Persönliche Daten von Fluggästen wie Name, Kreditkartennummer und Essenswünsche sollen künftig auf Vorrat gespeichert werden. Fahnder könnten diese Daten dann unter anderem im Kampf gegen den Terrorismus nutzen.
Bis zuletzt war die Standard-Speicherfrist von Daten umstritten. Laut Kompromiss sind es nun sechs Monate, womit sich das Parlament durchsetzte. Danach sollen die Daten anonymisiert und für fünf Jahre gespeichert werden. Innereuropäische Flüge und Charterflüge sollen ebenfalls inbegriffen sein.
Datenschutzbedenken
Das EU-Parlament hatte eine Einigung wegen Datenschutzbedenken lange blockiert. Doch seit den Terroranschlägen auf das französische Satire-Magazin „Charlie Hebdo“ im Januar war Bewegung in die starren Fronten gekommen.
Bereits seit 2012 erhalten die USA auf Basis des PNR-Abkommens die Daten von EU-Passagieren auf Flügen in die USA. Ähnliche Abkommen hat die EU mit Kanada und Australien. Umstritten war bisher, wie die EU mit diesen Daten umgeht.
Die Mitgliedstaaten sollen zwei Jahre Zeit erhalten, das neue EU-Gesetz im heimischen Recht zu verankern. In jedem Staat werde es eine Einrichtung geben, an die die Luftverkehrsunternehmen die Daten melden, so der deutsche Minister. Dänemark wird nicht mitmachen, teilte der EU-Ministerrat mit.
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