Flüchtlinge weiter unterwegs
Flüchtlinge weiter unterwegs
(dpa) - Der Zustrom von Schutzsuchenden nach Griechenland hält auch nach Inkrafttreten des Flüchtlingspakts zwischen der EU und der Türkei an. 875 Menschen hätten in der Nacht von der türkischen Küste auf griechische Inseln übergesetzt, teilte der griechische Krisenstab für die Flüchtlingskrise am Sonntag mit. Zum Vergleich: Am Vortag waren 1498 Flüchtlinge aus der Türkei nach Griechenland gekommen, am Freitag waren es 670, am Donnerstag 239.
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Seit Mitternacht sind die Vereinbarungen zum Flüchtlingspakt der EU mit der Türkei in Kraft. Der Pakt sieht vor, dass alle Flüchtlinge, die ab Sonntag illegal von der Türkei nach Griechenland übersetzen, ab Anfang April zwangsweise in die Türkei zurückgebracht werden können. Vorher haben die Flüchtlinge jedoch das Recht auf eine Einzelfallprüfung im EU-Land Griechenland. Nur wer nachweisen kann, dass er in der Türkei verfolgt wird, darf bleiben.
Nach Angaben des Krisenstabes halten sich in Griechenland 48.141 Flüchtlinge auf. Auf den Inseln der Ostägäis harren 7316 Menschen aus, im Raum Athen-Piräus sind es 13.000. Der Rest lebt in Lagern in Mittel- und Nordgriechenland. Im Lager von Idomeni sollen nach neuesten Angaben des Krisenstabes, die der Deutschen Presse-Agentur vorlagen, rund 12.000 Menschen sein.
Begriffsdefinitionen des EU-Flüchtlinspakts
Sicherer Drittstaat: Bei der geplanten Abmachung mit der Türkei setzt die EU vor allem darauf, dass Griechenland die Türkei als sicheren Drittstaat anerkennt. Dies bedeutet, dass Flüchtlinge dort Schutz im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention finden - zum Beispiel vor Abschiebung in ein unsicheres Land. Auf dieser Grundlage kann Griechenland Flüchtlinge zurück in die Türkei schicken. Deutschland stuft die übrigen 27 Mitgliedsländer der Europäischen Union als sichere Drittstaaten ein sowie Norwegen und die Schweiz.
Sicherer Herkunftsstaat: Ein Land, bei dem man davon ausgeht, dass seinen Bürgern dort keine schwere Verfolgung, Folter oder unmenschliche Behandlung drohen, gilt als sicherer Herkunftsstaat. Asylanträge von Bürgern dieser Staaten (oder von Staatenlosen, die dort gelebt haben) können im Schnellverfahren entschieden werden. Für Deutschland sind die übrigen 27 EU-Länder sichere Herkunftsstaaten sowie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien.
Erster Asylstaat: Das Land, in dem ein Flüchtling zuerst Asyl oder zumindest Schutz gefunden hat, wird als Erstasylstaat bezeichnet. EU-Staaten können Migranten, die aus solchen Ländern kommen, abweisen, falls der erste Asylstaat sie wieder aufnimmt.
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