EuGH-Urteil: Marine Le Pen muss 300.000 Euro zurückzahlen
EuGH-Urteil: Marine Le Pen muss 300.000 Euro zurückzahlen
Marine Le Pen im EU-Parlament.
Foto: AFP
Marine Le Pen soll Mitarbeiter ihrer Partei rechtswidrig aus der Kasse des EU-Parlaments bezahlt haben. Das Parlament hält deswegen ein Teil ihres Gehalts ein - zu Recht, wie der EuGH jetzt urteilte.
EuGH-Urteil: Marine Le Pen muss 300.000 Euro zurückzahlen
Marine Le Pen soll Mitarbeiter ihrer Partei rechtswidrig aus der Kasse des EU-Parlaments bezahlt haben. Das Parlament hält deswegen ein Teil ihres Gehalts ein - zu Recht, wie der EuGH jetzt urteilte.
(dpa) - Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen ist mit ihrer Klage gegen eine hohe Rückzahlung an das EU-Parlament gescheitert. Le Pen müsse rund 300 000 Euro EU-Mittel erstatten, mit denen sie eine Assistentin bezahlt hatte, bestätigte das EU-Gericht in Luxemburg am Dienstag (Rechtssache T-86/17).
Die Chefin der französischen Partei Rassemblement National - bis vor kurzem Front National (FN) - konnte aus Sicht der Richter nicht nachweisen, dass ihre Mitarbeiterin von 2010 bis 2016 tatsächlich im Parlament tätig war. Gegen das Urteil sind binnen zwei Monaten Rechtsmittel möglich.
Die europäische Antibetrugsbehörde Olaf hatte Anfang 2017 mehreren FN-Abgeordneten bescheinigt, ihre im EU-Parlament angestellten Assistenten unerlaubt für die Partei in Frankreich beschäftigt zu haben. Es soll um Schäden in Millionenhöhe gehen. Weil Le Pen eine Frist zur Rückzahlung verstreichen ließ, behielt das Parlament die Hälfte ihres Abgeordneten-Gehalts ein. Le Pen legte ihr EU-Mandat 2017 nieder, nachdem sie in die Pariser Nationalversammlung gewählt worden war.
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International
von
Cornelie BARTHELME
4 Min.25.06.2022