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EU leitet Vertragsverletzungsverfahren ein
International 29.07.2017 Aus unserem online-Archiv
Polnische Justizreform

EU leitet Vertragsverletzungsverfahren ein

Frans Timmermans hat angekündigt, einen formalen Bescheid an Polen zu senden, sobald dessen neue Gesetze unterzeichnet seien.
Polnische Justizreform

EU leitet Vertragsverletzungsverfahren ein

Frans Timmermans hat angekündigt, einen formalen Bescheid an Polen zu senden, sobald dessen neue Gesetze unterzeichnet seien.
Foto: AFP
International 29.07.2017 Aus unserem online-Archiv
Polnische Justizreform

EU leitet Vertragsverletzungsverfahren ein

Wegen der heftig umstrittenen Justizreform sieht die EU-Kommission in Polen den Rechtsstaat in Gefahr. Nun nimmt sich Brüssel Warschau vor. Es werden konkrete Maßnahmen eingeleitet.

Brüssel (dpa) - Im Streit um die Justizreform hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet. Das teilte die Kommission am Samstag über den Kurznachrichtendienst Twitter mit. Die polnische Regierung habe einen Monat Zeit, um auf den Warnbrief als ersten Schritt zu reagieren. Die Kommission meldete erneut mehrere Kritikpunkte an der Justizreform an.

Vizepräsident Frans Timmermans hatte am Mittwoch in Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren angekündigt. Polens Regierung protestierte.

Rechtsstaat und Gewaltenteilung bedroht

Die regierende PiS-Partei hatte in den vergangenen Wochen in Polen vier Gesetze verabschiedet, die nach Ansicht der EU-Kommission Rechtsstaat und Gewaltenteilung in dem ostmitteleuropäischen Mitgliedsland bedrohen. Ein Gesetz über die Landesjustizschule war schon Anfang Juni in Kraft getreten. Gegen zwei Gesetze zur Reform des Obersten Gerichtes und des Landesrichterrats (KRS) legte Staatspräsident Andrzej Duda am Montag Veto ein.

Dagegen unterzeichnete Duda am Dienstag ein Gesetz zur Reform der allgemeinen Gerichte. Demnach kann der Justizminister unter anderem Gerichtspräsidenten ernennen oder abberufen.

Timmermans sagte am Mittwoch, die Kommission werde einen formalen Bescheid über ein Vertragsverletzungsverfahren versenden, sobald der Gesetzestext veröffentlicht sei. Brüssel stößt sich auch daran, dass dieses Gesetz unterschiedliche Pensionsalter für Männer und Frauen vorsieht.

Gegen Polen läuft schon seit Anfang 2016 ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit, weil die Regierung aus Sicht der Kommission die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts (nicht identisch mit dem Obersten Gericht) beschnitt. Auf bisher zwei Empfehlungen hat Warschaus laut EU nicht zufriedenstellend reagiert. Nun schickt Brüssel eine dritte Empfehlung an Warschau.

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