"Ein Sommer mit begrenzten Reisebeschränkungen"
"Ein Sommer mit begrenzten Reisebeschränkungen"
„(dpa) - Mit Beginn des Sommers wird den Bürgerinnen und Bürgern das Reisen erleichtert - mit nur begrenzten und verhältnismäßigen Reisebeschränkungen, wenn überhaupt“, teilte EU-Justizkommissar Didier Reynders am Montag mit. So sei vorgesehen, dass vollständig Geimpfte und Genesene keinen Reisebeschränkungen unterliegen sollen. Zudem sei vorgesehen, dass Menschen aus Regionen mit wenigen Infektionen ebenfalls ohne Beschränkungen reisen können.
Von Reisenden aus orangen Gebieten könne ein Test verlangt werden, heißt es in der Mitteilung der EU-Kommission. Wer aus einem roten Gebiet kommt, für den könne Quarantänepflicht gelten. Die ECDC-Einteilung der Gebiete in die Farben Grün, Orange, Rot und Dunkelrot erfolgt anhand der Fallzahlen und der Positivrate von Tests.
Werte angehoben
Damit wurde eine Einigung von Freitag nun formell umgesetzt. Demnach werden Regionen zum Beispiel nun nur noch dann als rotes Corona-Risikogebiet ausgewiesen, wenn die in den 14 Tagen zuvor zwischen 200 und 500 neue Fälle pro 100.000 Einwohner gemeldet haben - oder zwischen 75 und 200 bei einem Anteil positiver Corona-Tests von mehr als vier Prozent. Früher hatten die unteren Grenzwerte noch bei 50 beziehungsweise 150 gelegen. Entsprechend wurden auch die Grenzwerte für orange Gebiete mit mäßiger Ansteckungsgefahr und grüne Gebiete mit geringer Ansteckungsgefahr angepasst.
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