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Die wichtigsten Vereinbarungen
International 13.12.2015 Aus unserem online-Archiv
Weltklimaabkommen

Die wichtigsten Vereinbarungen

Die Staaten einigten sich im Klimaabkommen darauf, dass die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad begrenzt wird.
Weltklimaabkommen

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Die Staaten einigten sich im Klimaabkommen darauf, dass die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad begrenzt wird.
Foto: Shutterstock
International 13.12.2015 Aus unserem online-Archiv
Weltklimaabkommen

Die wichtigsten Vereinbarungen

Am Samstag einigten sich 195 Staaten auf ein verbindliches Klimaabkommen. Hier die wichtigsten Vereinbarungen in einer Übersicht.

(dpa) - Die Pariser Vereinbarung enthält folgende Kernpunkte:

  • ZIEL : Die Erderwärmung soll auf klar unter zwei Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit begrenzt werden. Die Vertragsstaaten sollten sich aber anstrengen, sie bei 1,5 Grad zu stoppen.
  • WEG ZUM ZIEL: Die Staaten wollen gemeinsam den Netto-Ausstoß ihrer Treibhausgase in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts auf Null bringen: Sie dürfen dann nur noch so viele Treibhausgase ausstoßen, wie etwa mit Waldanpflanzungen aus der Atmosphäre gezogen wird. Für viele Forscher bedeutet dies, dass die Verbrennung von Kohle, Öl und Gas im Fall des Zwei-Grad-Ziels zwischen 2050 und 2070 enden muss, denn Kohlendioxid ist sehr langlebig. Die Länder sollen ihre Ziele ab 2020 alle fünf Jahre nachbessern.
  • GELD FÜR KLIMASCHUTZ UND ANPASSUNG: Von 2020 bis 2025 sollen die Industriestaaten jährlich 100 Milliarden Dollar (91 Milliarden Euro) für Entwicklungsländer bereitstellen. Für die Jahre danach soll es ein neues, höheres Ziel geben. Andere Länder „werden darin bestärkt“, sich „freiwillig“ an der Finanzierung zu beteiligen.
  • VERLUSTE UND SCHÄDEN: Die Vertragsstaaten erkennen die Notwendigkeit an, ärmeren Staaten bei Verlusten und Schäden durch den Klimawandel zu helfen. Für arme Länder soll beispielsweise ein Versicherungssystem gegen Schäden aufgebaut werden.
  • VERBINDLICHKEIT: Entscheidende Teile der Vereinbarung sind völkerrechtlich verbindlich. Es gibt jedoch keine Strafen bei Nichterfüllung der Zusagen.

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