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Die wichtigsten Begriffe in der Flüchtlingsdebatte
International 4 Min. 13.11.2015 Aus unserem online-Archiv
Nach "Politmonitor"-Umfrage

Die wichtigsten Begriffe in der Flüchtlingsdebatte

Jean Asselborn und EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos besuchten Mitte Oktober einen Hotspot auf Lampedusa.
Nach "Politmonitor"-Umfrage

Die wichtigsten Begriffe in der Flüchtlingsdebatte

Jean Asselborn und EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos besuchten Mitte Oktober einen Hotspot auf Lampedusa.
Foto: MAEE
International 4 Min. 13.11.2015 Aus unserem online-Archiv
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Die wichtigsten Begriffe in der Flüchtlingsdebatte

Keine Ahnung, was es in der aktuellen Flüchtlingskrise mit den Begriffen Hotspot, Dublin oder Schengen auf sich hat? Wir erklären es.

(ks/dpa) - Der Politmonitor von "Luxemburger Wort" und RTL hat es ans Licht gebracht: Viele Bürger wissen nicht, was mit Hotspots oder dem Dublin-Verfahren gemeint ist. Wir erklären die wichtigsten Begriffen in der Flüchtlingsdebatte.

Hotspot-Zentren

Der Begriff Hotspot steht für Brennpunkt-Asylzentren, die in den EU-Ländern mit besonders vielen Flüchtlingen aufgebaut werden. Die von EU-Experten unterstützten Einrichtungen sollen dabei helfen, den Zustrom von Flüchtlingen und Migranten nach Europa zu steuern. In den Zentren werden die Ankommenden registriert und ihre Fingerabdrücke abgenommen, um feststellen zu können, wer Recht auf Asyl hat.

In Italien ist der erste Hotspot auf der Insel Lampedusa in Betrieb. Fünf weitere, darunter in Pozzallo (Sizilien), sind im Aufbau. Auch auf der griechischen Insel Lesbos wurde ein solches Zentrum eingerichtet, vier weitere auf ostägäischen Inseln sind vorgesehen.

Eine Radio-Reportage von France Inter über den Hotspot in Lampedusa:


Das Dublin-Verfahren

Das Dublin-System stellt die zentralen Regeln für den Umgang mit Asylbewerbern in Europa auf. Nach der Dublin-Verordnung muss ein EU-Staat jeden ankommenden Flüchtling und Asylbewerber registrieren und seine Fingerabdrücke nehmen. Dann ist dieses Land, in dem der Migrant erstmals den Boden der Europäischen Union (EU) betreten hat, auch für den Asylantrag zuständig. Wird der Betreffende in einem anderen EU-Staat aufgegriffen, kann er von dort in das erste Land zurückgeschickt werden. Damit sollte verhindert werden, dass Flüchtlinge in mehreren Staaten Asyl beantragen.

Mit einem Scanner werden in Luxemburg von jedem Asylbewerber Abdrücke genommen. Über das System Eurodac wird geprüft, ob die betroffene Person bereits in einem anderen Land in der Datenbank registriert wurde, weil sie dort Asyl beantragt hat.
Mit einem Scanner werden in Luxemburg von jedem Asylbewerber Abdrücke genommen. Über das System Eurodac wird geprüft, ob die betroffene Person bereits in einem anderen Land in der Datenbank registriert wurde, weil sie dort Asyl beantragt hat.
Foto: Chris Karaba

In der Praxis hakt das 1990 von damals zwölf EU-Staaten in Dublin unterzeichnete Asylverfahren, weil sich eine ganze Reihe von Staaten nicht an die Regeln hält. In Italien beispielsweise werden viele ankommende Flüchtlinge von den Behörden nicht registriert. So kommt es, dass viele Flüchtlinge über den Landweg auch nach Luxemburg gelangen, ohne je zuvor behördlich erfasst worden zu sein. In ihrem Fall ist das Großherzogtum dann für den Asylantrag zuständig.

Im vergangenen Jahr wurden im Rahmen des Dublin-Verfahrens 161 Menschen aus Luxemburg in andere teilnehmende Staaten zurückgeführt, 58 kamen aufgrund der gleichen Regelung aus anderen Ländern nach Luxemburg, weil sie hier erstmals registriert wurden.

Ein Problem ist zudem die sogenannte Dublin-Überstellungen nach Griechenland. Einige Länder, unter anderem Luxemburg, haben sie wegen der schwerwiegenden Mängel des griechischen Asylsystems ausgesetzt.

Das Dublin-System soll nun reformiert werden. Auch Luxemburgs Premier spricht sich für Änderungen aus, das System sei aufgrund der derzeit hohen Flüchtlingszahlen "überholt": "Wir müssen uns fragen, ob Dublin in einer solchen Ausnahmesituation noch die passenden Antworten liefert", sagte er im September.


Das Schengen-Abkommen

Das Schengen-Abkommen wurde 1985 zunächst von den Benelux-Staaten, Deutschland und Frankreich in der gleichnamigen luxemburgischen Ortschaft geschlossen. Bis heute hat sich die Zahl der teilnehmenden Länder deutlich erhöht: Die meisten EU-Staaten aber auch Länder wie die Schweiz gehören dazu. Sie arbeiten im Polizei- und Justizbereich stärker zusammen und verzichten auf Personenkontrollen an den Binnengrenzen.

Am 14. Juni 1985 wurde das Schengen-Abkommen in Schengen auf dem Schiff MS Princesse Marie-Astrid geschlossen. Für Luxemburg unterschrieb Robert Goebbels.
Am 14. Juni 1985 wurde das Schengen-Abkommen in Schengen auf dem Schiff MS Princesse Marie-Astrid geschlossen. Für Luxemburg unterschrieb Robert Goebbels.
Foto: Jean Weyrich / LW-Archiv

Im Rahmen der aktuellen Flüchtlingsdebatte ist das Schengen-Abkommen immer wieder ein Thema, weil immer mehr Länder wie Deutschland und Schweden Grenzkontrollen einführen. Im Schengen-Raum sind diese nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn die innere Sicherheit bedroht ist, und zeitlich begrenzt erlaubt.

Nach Ansicht von EU-Ratspräsident Donald Tusk steht das Schengen-System ohne eine effektive Kontrolle der EU-Außengrenzen vor dem Aus. „Schengen zu retten ist ein Rennen gegen die Zeit, und wir sind entschlossen, dieses Rennen zu gewinnen.“


Flüchtlingsschutz und subsidiärer Schutz

Wer in Luxemburg einen Asylantrag stellt, kann derzeit entweder als Flüchtling mit internationalem oder subsidiärem Schutz anerkannt werden.

  • Beim internationalen Schutz ("protection internationale") wird einem Asylbewerber Schutz gewährt, der fürchtet, aufgrund seiner "Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung" verfolgt zu werden. Diese Gründe sind in der Genfer Flüchtlingskonvention festgeschrieben, nach der sich Luxemburg richtet. Die Betroffenen erhalten einen Aufenthaltstitel von drei Jahren.
  • Der subsidiäre Schutz ("protection subsidiaire") kann Menschen gewährt werden, die nicht unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen, deren Leben und Freiheit aber dennoch in ihrem Heimatland in Gefahr sein kann, beispielsweise wegen drohender Folter oder der Todesstrafe. Der Aufenthalt in Luxemburg wird zunächst auf ein Jahr begrenzt.
  • Darüber hinaus ist im Asylgesetz der zeitweilige Schutz ("protection temporaire") vorgesehen. Diese Maßnahme wird nur bei einem massiven Zustrom von Asylbewerbern angewandt - entweder durch eine EU-weite Entscheidung, die Bedingungen können aber auch auf nationaler Ebene festgeschrieben werden durch ein großherzogliches Reglement. Beides ist im Fall des aktuellen Flüchtlingszustroms nicht geschehen. Laut Außenminister Asselborn kommt eine EU-weite Auslösung dieses Mechanismus nicht infrage, da nicht alle Länder gleichermaßen von einer hohen Anzahl an Schutzsuchenden betroffen sind. Einer nationalen Regelung scheint er ebenfalls nicht zugeneigt, da jeder, der einen zeitweiligen Schutz genießt, auch einen Antrag auf internationalen Schutz stellen kann. 


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