Deutschland: Harter Lockdown vom 16. Dezember an
Deutschland: Harter Lockdown vom 16. Dezember an
(dpa/tom) - Das öffentliche Leben in Deutschland wird angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie schon ab dem kommenden Mittwoch (16. Dezember) drastisch heruntergefahren. Bundeskanzlerin Angela Merkel informierte über die Ergebnisse ihrer Verhandlungen mit den Regierungschefs der einzelnen Bundesländer am Sonntagmorgen.
Der seit Anfang November geltende Teil-Lockdown hat nach Merkels Worten „nicht gereicht“. Das exponentielle Wachstum der Corona-Neuinfektionen habe eine Zeit lang gestoppt werden können. Dann habe es aber eine „Seitwärtsbewegung“ gegeben, und seit einigen Tagen gebe es wieder ein exponentielles Wachstum.
Das Vorhaben sei immer gewesen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, sagte Merkel. Die nun beschlossene Verschärfung der Maßnahmen habe Auswirkungen auf die Feiertage. Aber: „Wir sind zum Handeln gezwungen und handeln jetzt auch.“
Das bedeutet: Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf wird vom kommenden Mittwoch (16. Dezember) bis zum 10. Januar schließen. Von der Geschäftsschließung ausgenommen sind nach dem Beschluss von Bund und Ländern unter anderem: der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen.
Es ist heute wirklich nicht der Tag, jetzt zurückzublicken oder irgendwie zu fragen, was wäre gewesen, wenn. Sondern es ist der Tag, das Notwendige zu tun.
Angela Merkel
Schulen und Kitas in Notbetreuungs-Modus
Schüler und Kita-Kinder sollen spätestens ab Mittwoch deutschlandweit „wann immer möglich“ für zunächst dreieinhalb Wochen zu Hause bleiben. Schulen sollen dafür entweder „grundsätzlich geschlossen“ werden, oder die Präsenzpflicht werde ausgesetzt, das bedeutet Unterricht zu Hause. In Kindertagesstätten werde analog verfahren, heißt es weiter. Wie im Frühjahr soll es aber eine Notbetreuung geben, und an den Schulen sollen Ausnahmen für Abschlussklassen möglich sein. Auch von Extra-Urlaub ist die Rede: „Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.“
Der Zeitraum der Vereinbarung überschneidet sich größtenteils mit den Weihnachtsferien. Spätestens Ende nächster Woche wäre mit Schule oder Präsenzunterricht sowieso fast überall in Deutschland vorerst Schluss. In den meisten Ländern beginnen dann die Ferien, in anderen war die Präsenzpflicht für die letzten Tage bis Weihnachten aufgehoben oder generell auf „Homeschooling“ umgestellt worden.
Weihnachten: Treffen mit vier engen Verwandten
Für Weihnachten sollen nach dem Beschluss die strengen Regeln für private Kontakte - maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen - gelockert werden. Vom 24. bis zum 26. Dezember sind demnach zulässig: Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehende Personen zuzüglich Kinder im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahre bedeutet.
Versammlungsverbot an Silvester
Am Silvester- sowie am Neujahrstag gilt bundesweit ein „An- und Versammlungsverbot“. Darüber hinaus soll ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen gelten, die von den Kommunen bestimmt werden. Böller und Pyrotechnik dürfen nicht verkauft werden, es gilt ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit vom 16. Dezember bis zum 10. Januar.
Gottesdienste mit Abstand und Maske, ohne Gesang
Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften sind dann zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Es gilt eine Maskenpflicht am Platz, Gesänge sind verboten.
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