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Deutsche Holocaust-Leugnerin muss ins Gefängnis
International 14.12.2022
Nach Verurteilung

Deutsche Holocaust-Leugnerin muss ins Gefängnis

Haverbeck stand schon mehrmals vor Gericht. Nun muss die 94-jährige erstmals in Haft.
Nach Verurteilung

Deutsche Holocaust-Leugnerin muss ins Gefängnis

Haverbeck stand schon mehrmals vor Gericht. Nun muss die 94-jährige erstmals in Haft.
Foto: Bernd Thissen/dpa
International 14.12.2022
Nach Verurteilung

Deutsche Holocaust-Leugnerin muss ins Gefängnis

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die 94 Jahre alte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck zum sofortigen Haftantritt aufgefordert.

(dpa) – Die 94 Jahre alte deutsche Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck muss ins Gefängnis. Nach ihrer rechtskräftigen Verurteilung wegen Volksverhetzung zu einem Jahr Freiheitsstrafe hat die Berliner Staatsanwaltschaft Haverbeck zum sofortigen Haftantritt in Nordrhein-Westfalen aufgefordert, wie ein Behördensprecher am Mittwoch sagte.

Die in Vlotho (D) lebende Haverbeck hatte mit einem Antrag auf Haftunfähigkeit versucht, vom Gefängnis verschont zu bleiben. Ein Anstaltsarzt habe jedoch ihre Haftfähigkeit bestätigt, hieß es von der Staatsanwaltschaft.


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75 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz will das „Luxemburger Wort“ dazu beitragen, die Erinnerung an den Holocaust wachzuhalten - mit einer Online-Datenbank der Opfer, die in den Konzentrationslagern getötet wurden.

Haverbeck soll nun ihre Strafe im offenen Vollzug im Gefängnis Bielefeld-Senne verbüßen. „Einen festen Zeitpunkt oder eine Frist gibt es dafür nicht, eine entsprechende Aufnahmemitteilung der JVA liegt uns jedenfalls bislang noch nicht vor“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Ursprünglich hatte die Behörde die notorische Holocaust-Leugnerin Mitte Oktober zum Haftantritt geladen.

Haverbeck war im vergangenen April mit ihrer Berufung gegen zwei Verurteilungen wegen Volksverhetzung aus den Jahren 2017 und 2020 vor dem Landgericht Berlin gescheitert. Die Witwe habe den Holocaust bestritten, begründete die Richterin damals. Reue oder ein Umdenken seien bei ihr nicht zu erkennen. Eine Gesamtstrafe von einem Jahr Haft sei tat- und schuldangemessen.


Der angeklagte ehemalige KZ-Wachmann sitzt im Gerichtssaal. Der inzwischen 101-jährige Angeklagte soll zwischen 1942 und 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen nahe Berlin wissentlich und willentlich Hilfe zur Ermordung von Lagerinsassen geleistet haben, heißt es in der Anklage.
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Seit Jahren müssen sich immer wieder Strafgerichte mit der notorischen Volksverhetzerin befassen. 2004 wurde sie erstmals verurteilt und erhielt eine Geldstrafe. Zuletzt ergingen Strafen ohne Bewährung. Wiederholt behauptete Haverbeck, dass das Konzentrationslager Auschwitz kein Vernichtungslager gewesen sei, Massenmord habe dort nicht stattgefunden. Nach Schätzungen von Historikern ermordeten die Nazis allein im KZ Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1 Millionen Menschen.

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