Britisches Parlament muss über Austritt abstimmen
Britisches Parlament muss über Austritt abstimmen
(TJ/dpa) - Bevor Artikel 50 zum EU-Austritt von der britischen Regierung ausgelöst werden kann, muss das Parlament darüber abstimmen. Dies hat das oberste Gericht in London am Dienstag beschlossen. Dies bedeutet einen Rückschlag für Premierministerin May.
"Alles andere wäre verfassungswidrig" so einer der Richter, der gleichzeitig wissen ließ, dass acht der elf Richter sich für eine Befragung des Parlaments ausgesprochen hätten. Die elf Richter des Supreme Courts bestätigten in dem Berufungsverfahren damit ein früheres Urteil.
An dem geplanten Ausstieg aus der EU ist zwar nicht mehr zu rütteln. Die Regierung befürchtet aber zweierlei: Zum einen könnte das Mitspracherecht des Parlaments den ohnehin engen Zeitplan für die Verhandlungen mit der Europäischen Union durcheinanderbringen. Zum anderen wird befürchtet, dass die Abgeordneten den geplanten Brexit verwässern und eine stärkere EU-Nähe einfordern könnten. Die Parlamentarier gelten als überwiegend EU-freundlich.
Rückschlag für May
May hatte vor einer Woche in einer lange erwarteten Grundsatzrede angekündigt, dass sie Großbritannien nicht nur aus der EU, sondern auch aus dem europäischen Binnenmarkt führen will. Schon zuvor war klar: Die Regierung will die Austrittserklärung bis Ende März nach Brüssel senden. Sie wollte das Parlament dazu aber nicht befragen.
Das Parlament hatte sich zwar Anfang Dezember mit großer Mehrheit zu dem Brexit-Zeitplan bekannt, doch der Beschluss ist nicht bindend. Medien hatten berichtet, die Regierung plane, nun ein möglichst knapp formuliertes Gesetz ins Parlament einzubringen.
Die Briten hatten sich am 23. Juni 2016 in einem historischen Referendum für einen Austritt Großbritanniens aus der EU entschieden. Das Ergebnis der Volksabstimmung hat aber keine Rechtskraft.
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