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(dpa/lrs) - Betroffene von Gewalt am ehemaligen bischöflichen Internat Albertinum Gerolstein in der Eifel haben in Anerkennung ihres Leids insgesamt mehr als 650.000 Euro erhalten. Das Geld sei aus Mitteln des Bischöflichen Stuhls an insgesamt 38 ehemalige Schüler geflossen, teilte das Bistum Trier am Montag mit. Damit ende das Verfahren für die Anerkennung des Leids in der bisherigen Form. Wer darüber hinaus eine materielle Anerkennung wünsche, sollte sich bis spätestens zum 31. Dezember 2023 melden.

Vor rund einem Jahr hatte der Bericht eines kirchenunabhängigen Aufarbeitungsprojekts regelmäßige Misshandlungen in dem einstigen katholischen Internat offengelegt. Demnach hatten viele Jungen zwischen 1946 bis zur Schließung des Hauses in 1983 körperliche, sexuelle und psychische Gewalt erlebt. Die ehemaligen Schüler berichteten unter anderem von Stockschlägen, Essenszwang „bis zum Erbrechen“, sexuellen Übergriffen und Einsperren über einen längeren Zeitraum. Die traumatischen Ereignisse belasten viele bis heute.

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann berichtete von Gesprächen mit den Betroffenen. Darin seien ihm „die Leiden der Schüler ergänzend zum sehr detaillierten Abschlussbericht nochmals erschreckend deutlich geworden“, hieß es. Viele hätten aber auch gesagt, dass ihnen die Aufarbeitung und die Anerkennung geholfen hätten. Auch wenn das Verfahren nun beendet werde, könnten sich auch weiterhin ehemalige Schüler zur Aufarbeitung beim Bistum melden.    

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Heute

Kurzmeldungen International Vor 29 Minuten

 (dpa) - Ein heftiger Wirbelsturm hat im südlichen US-Bundesstaat Mississippi mindestens sieben Menschen das Leben gekostet. Das berichtete der Sender ABC News in der Nacht zu Samstag unter Berufung auf die Gerichtsmedizinerin des Bezirks Sharkey County. 

Das Alter der Opfer war zunächst unbekannt. Rettungs- und Bergungskräfte seien im Einsatz, teilte der Katastrophenschutz über Twitter mit. Zuvor hatte die Behörde Warnungen vor einer Serie von Tornados in der Region veröffentlicht.  

Gestern

Kurzmeldungen Lokales 24.03.2023

(MS) - Gegen 18.30 Uhr am Freitagabend ging bei der Polizei ein Anruf ein, dass in Ettelbrück in der Rue de Warken ein Reihenhaus brennt. Der Dachstuhl des Gebäudes steht sichtbar in Flammen, die Feuerwehr ist zurzeit vor Ort. Die Straßen wurden für den Verkehr komplett gesperrt.

Weitere Infos folgen in Kürze.

Kurzmeldungen Lokales 24.03.2023

(MS) - Am Donnerstagmorgen wurde der Polizei ein Einbruch in ein Haus in der Cite de l’Aéroport in Luxemburg-Findel gemeldet. Der mutmaßliche Täter konnte wenig später von einer Polizeistreife gestellt werden. Dabei wurde das bei ihm gefundene Diebesgut sichergestellt.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde der Mann festgenommen und noch am Donnerstagnachmittag einem Untersuchungsrichter vorgeführt. Das Diebesgut wurde an seinen Besitzer zurückgegeben.

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Kurzmeldungen Lokales 24.03.2023

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wurde die Polizei wegen eines Einbruches in ein Lokal in der Avenue de la Gare in Esch/Alzette gerufen. Noch auf frischer Tat konnte der mutmaßliche Täter von den Polizeibeamten gestellt werden.

Dieser wehrte sich jedoch gegen seine Festnahme und musste deshalb immobilisiert werden. Der Mann wurde festgenommen und ein Protokoll wegen Rebellion gegen die Staatsgewalt wurde erstellt.

 (dpa) - Der Streit um Frankreichs Rentenreform droht weiter zu eskalieren. Angesichts der andauernden Proteste wurde der Staatsbesuch des britischen Königs Charles III. am Freitag verschoben. Ursprünglich hatte Charles auf seinem ersten Auslandsbesuch als britischer König von Sonntag bis Mittwoch nach Frankreich kommen sollen. Vom 29. März an wird er in Deutschland erwartet.

Die Entscheidung hätten die französische und britische Regierung nach einem Telefonat Macrons und Charles' am Freitagmorgen gemeinsam getroffen, teilte der Élysée-Palast mit. Es solle möglich sein, Charles unter den Bedingungen zu empfangen, die der freundschaftlichen Beziehung entsprächen. Das wäre wohl nicht der Fall gewesen - für kommenden Dienstag haben die Gewerkschaften zu neuen landesweiten Streiks und Protesten aufgerufen. 

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Vorgestern

(dpa) - In Frankreich sind nach offiziellen Angaben mehr als eine Million Menschen gegen die umstrittene Rentenreform von Präsident Emmanuel Macron auf die Straße gegangen. Das Innenministerium sprach am Donnerstag von landesweit knapp 1,09 Millionen Demonstrantinnen und Demonstranten. Laut Gewerkschaft CGT beteiligten sich sogar mehr etwa 3,5 Millionen Menschen an den Streiks und Protesten. In mehreren Städten war die Stimmung teils aufgeheizt, vereinzelt kam es auch zu Ausschreitungen.

Die Rentenreform gilt als eines der zentralen Vorhaben von Präsident Macron. Die Regierung will das Renteneintrittsalter schrittweise von 62 auf 64 Jahre anheben. Außerdem soll die Zahl der nötigen Einzahlungsjahre für eine volle Rente schneller steigen. Damit soll eine drohende Finanzierungslücke der Rentenkasse abgewendet werden. Die Gewerkschaften halten das Projekt für ungerecht und brutal.

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Für den Zugang zu den Verhütungsmitteln gibt es keine Altersbeschränkung.
Kurzmeldungen Politik 23.03.2023

(LW) – Es war bereits angekündigt worden, jetzt steht auch das Datum: Ab dem 1. April 2023 werden die Kosten für Verhütungsmittel vollständig rückerstattet. Für den Zugang gibt es keine Altersbeschränkung. Außerdem ist in Notfällen kein ärztliches Rezept für die Erstattung der Pille danach in einer öffentlich zugänglichen Apotheke erforderlich.

Die entsprechende großherzogliche Verordnung werde es „jeder und jedem ermöglichen, die ihrer oder seiner Situation angemessenen Mittel zur Familienplanung zu erhalten sowie Zugang zu sicheren, wirksamen und qualitativ hochwertigen Gesundheitsdiensten und unentbehrlichen Arzneimitteln zu haben“, wird Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) in einer Pressemitteilung zitiert. Kondome sind von der Regelung ausgenommen. 

Kurzmeldungen Panorama 23.03.2023

(KNA) Für muslimische Gläubige hat der Fastenmonat Ramadan begonnen. Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang verzichten sie in den kommenden Wochen unter anderem vollständig auf Essen und Trinken. Der Verzicht soll die Gläubigen daran erinnern, dass die Hingabe an Gott einen höheren Wert hat als die menschlichen Bedürfnisse. Das Fasten im Ramadan geht auf den Koran zurück und zählt zu den fünf „Säulen des Islams“, neben dem Glaubensbekenntnis zu Allah, den täglichen Gebeten, der Almosengabe und der Pilgerfahrt nach Mekka.

Ausgenommen von der Fastenpflicht sind unter anderen Kinder, Schwangere und Stillende sowie Alte und Kranke. Der Ramadan endet mit dem Fest des Fastenbrechens, arabisch Eid al-Fitr, das in diesem Jahr am 21. April beginnt.    

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