Belgischer Häftling verzichtet auf Euthanasie
Belgischer Häftling verzichtet auf Euthanasie
(afp/ks/KNA) - Die Ärzte des belgischen Mörders Frank Van Den Bleeken, der seit 26 Jahren im Gefängnis sitzt, haben "beschlossen, das Euthanasie-Verfahren nicht weiterzuverfolgen". Die persönlichen Gründe unterlägen der ärztlichen Schweigepflicht. Dies teilte am Dienstag der belgische Justizminister Koen Geens mit.
Der Häftling werde in eine spezialisierte psychiatrische Einrichtung für Gefängnisinsassen in Gent verlegt. Dort soll er zunächst unter Beobachtung gestellt werden, um eine geeignete medizinische Behandlungsform zu finden. Der Minister stellte in Aussicht, dass Van Den Bleeken anschließend in einer Klinik in den Niederlanden behandelt werden könnte, die auf längere Aufenthalte ausgelegt ist.
Richter gestanden ihm Recht auf Euthanasie zu
Der 51-Jährige hatte bereits vor drei Jahren einen Antrag auf assistierten Suizid gestellt. Als Grund für die Euthanasie hatte der Sexualstraftäter und Mörder angegeben, dass er stark unter seiner psychischen Erkrankung leide. Der Antrag war von der belgischen Kommission für Sterbehilfe mit der Begründung abgelehnt worden, es seien noch nicht alle Behandlungsoptionen ausgeschöpft.
Im September gewährten Richter dem Straftäter die Euthanasie. Van den Bleekens Anwälte hatten sich zuvor nicht mit dem Ministerium auf eine adäquate medizinische Behandlung des Häftlings einigen können. Ein Termin für den geplanten Selbstmord war ihm für kommenden Sonntag in Aussicht gestellt worden. Rtl.be zufolge hatten 15 weitere Häftlinge in den vergangenen Monaten beantragt, ebenfalls eine tödliche Injektion erhalten zu wollen.
Belgien gehört europaweit zu den Ländern mit der liberalsten Gesetzgebung bei Sterbehilfe. Seit 2002 ist das Töten auf Verlangen erlaubt, wenn Patienten unerträglich an einer Krankheit leiden. Seit Februar 2014 ist Belgien zudem weltweit das erste Land, das für aktive Sterbehilfe keine Altersgrenze mehr vorgibt. Auch unheilbar kranke Kinder können unter bestimmten Umständen aktive Sterbehilfe erhalten.
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