Zwei neue Register: Eingeschränkte Transparenz
Zwei neue Register: Eingeschränkte Transparenz
(las) - Mit reichlich Verspätung setzt Luxemburg die 4. Anti-Geldwäscherichtlinie um und führt ein sogenanntes Transparenzregister ein. Der am Mittwoch eingereichte Gesetzesentwurf des Justiz- und des Finanzministers sieht vor, dass alle knapp 100.000 Luxemburger Gesellschaften und Vereine Informationen über ihre Eigentümer in einem "Registre des bénéficaires économiques" (Rebeco) ablegen müssen.
Das Rebeco umfasst den Namen, Nationalität, Geburtsdatum und Ort sowie Wohnland jeder natürlichen Person, die mehr als 25 Prozent an einer Gesellschaft hält. Das neue Register wird vom bestehenden Handelsregisters RCSL verwaltet, betonte Justizminister Felix Braz. Ein zweites Register umfasst die Nutznießer von Treuhandgesellschaften ("fiducies") und wird von der Administration de l'enregistrement verwaltet.
Transparenz nur nach Anfrage
Diese Daten sollen den Behörden helfen, gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung vorzugehen. Neben den Strafverfolgungsbehörden haben auch die Steuerverwaltung und die Finanzaufsicht CSSF Zugang auf beide Register. Einsicht haben auch jene Berufsstände wie etwa Anwälte oder Notare, die jeden Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorfinanzierung melden müssen.
Anders als neun Mitgliedsstaaten hat Luxemburg sich dagegen entschieden, den Zugang zum Transparenzregister öffentlich zu machen. Nur in Luxemburg ansässige Personen oder Organisationen, die ein "berechtigtes Interesse" an den Daten haben , dürfen sie einsehen. Dazu müssen sie allerdings eine Anfrage an eine "Commission de coordination" im Justizministerium stellen.
Deutschland und Frankreich haben ebenfalls den Zugang dem "berechtigten Interesse" abhängig gemacht. Die Richtlinie gebe wenig Hinweise, wie dies im Einzelfall zu entscheiden sei, sagte Braz. Auch andere Länder würden hier noch am richtigen Vorgehen feilen.
Ein Gesetz mit Verfallsdatum
"Journalisten könnten Zugang zum Transparenzregister erhalten", meinte Justizminister Braz. Das hänge aber von jeder einzelnen Anfrage ab, die der zuständigen Kommission vorgelegt werden müsse. Als Beispiel nannte er das Journalistenkonsortium ICIJ, das die "Panama Papers" und die "Paradise Papers" veröffentlichte.
Die "Panama Papers" könnten allerdings Folgen auf die zwei vorliegenden Gesetzesentwürfe haben. Die EU-Kommission reagierte auf den Skandal im Juli 2016 und forderte, dass die nationalen Transparenzregister für jeden öffentlich zugänglich werden. Der Ministerrat, die Kommission und das Europaparlament verhandeln aktuell über den betreffenden Entwurf der sogenannten 5. Anti-Geldwäsche-Richtlinie.
"Wir werden den Ausgang der Verhandlungen abwarten und das Gesetz dann gegebenenfalls anpassen", betonte Braz. Es sei aber wichtig, anders als Irland die aktuelle Richtlinie erst umzusetzen. Die Deadline dafür hat Luxemburg bereits im vergangenen Juni verpasst.
Luxemburg ist allerdings gegen einen öffentlichen Zugang zum Register, wie ihn die Kommission und das Parlaments fordern, betonte Finanzminister Gramegna. "Man muss abwägen zwischen der Privatsphäre der Bürger und dem Bedarf des Staates Vergehen zu ahnden", erklärte Gramegna.
