Verbraucherschutzorganisation: Zwischen Freude und Frust
Verbraucherschutzorganisation: Zwischen Freude und Frust
Weniger Ansprechpartner und eine koordiniertere Aktion im Bereich des Verbraucherschutzes – die Schaffung eines eigenständigen Verbraucherministeriums kündigt sich vielversprechend an. Das hofft jedenfalls der Präsident der Verbraucherschutzorganisation „Union luxembourgeoise des consommateurs“ (ULC), Nico Hoffmann: „Wir begrüßen diese Entscheidung“, freute er sich am Montag. Kurz nach der Vorstellung des Koalitionsvertrages geht es der ULC nun darum, die Forderungen hervorzuheben, die sich auf die neue Regierung ausgewirkt haben. Und mit der Schaffung eines eigenständigen Ressorts, das von Paulette Lenert (LSAP) geführt wird, ist eine der Hauptforderungen der Organisation mit Erfolg gekrönt – „auch wenn noch klargestellt werden muss, für was das Ministerium genau zuständig sein wird“, sagt Hoffmann. In der vorigen Legislaturperiode spielte der Verbraucherschutz eher eine zweitrangige Rolle und war im Ministerium für Landwirtschaft und Weinbau eingegliedert. „Dementsprechend mussten wir uns auch mit einer Reihe von zuständigen Ministerien beschäftigen – neben anderen das Wirtschafts-, das Gesundheits- und das Justizministerium“, beschreibt Hoffmann die Situation der vergangenen Jahren.
Auch, dass das Thema Kreislaufwirtschaft im Koalitionsvertrag großgeschrieben wird, freut die ULC. „Wir unterstützen weiterhin die komplette Umsetzung der Benelux-Richtlinie über die Kreislaufwirtschaft“, sagt der ULC-Präsident. Diese vor zwei Jahren unterschriebene Richtlinie fördert die Zusammenarbeit zwischen Belgien, den Niederlanden und Luxemburg; die drei Länder haben sich auf die Entwicklung einer Studie über die Langlebigkeit von Konsumgütern geeinigt sowie auf eine stärkere Zusammenarbeit in der Abfallwirtschaft und darauf, die Bürger für Kreislaufwirtschaftsthemen zu sensibilisieren.
Schließlich kann die ULC auch mit dem schon lange von ihr geforderten Gesetz über Sammelklagen punkten; das Koalitionsabkommen verspricht das „rasche Verabschieden“ eines „Gesetzentwurfes zur Einführung von Sammelklagen nach luxemburgischem Recht“. Nico Hoffmann hatte schon oft angemahnt, nicht auf einen EU-Richtlinienvorschlag zu warten, „sondern unverzüglich einen Gesetzesentwurf in Kooperation mit der ULC auszuarbeiten.“ Auslöser für die Diskussion rund um Sammelklagen ist der Dieselskandal. Die ULC hat vier Verbrauchern dabei geholfen, Schadenersatzklagen beim Bezirksgericht von Luxemburg-Stadt auf den Weg zu bringen. „Wir hoffen, dass das Dossier schnell vorankommen wird“, erklärt der ULC-Präsident, „wir sind darauf gespannt, wie das Urteil ausfallen wird!“
Luft nach oben
Allerdings: Bei aller Freude muss Hoffmann doch feststellen, dass nicht alle Forderungen der ULC Gehör gefunden haben. So zum Beispiel die Gebühren der Banken, die zu einem zentralen Streitthema der ULC geworden sind – der Präsident der Verbraucherschutzorganisation fordert, dass die Regierung Gesetze oder Vorschriften erlässt, damit bestimmte Bankgeschäfte am Schalter, wie etwa Überweisungen, Zahlungen oder Geldabhebungen, kostenlos angeboten werden. „Im Koalitionsvertrag steht kein Wort darüber!“, bedauert Hoffmann: „Wir sind von den Parteien enttäuscht. Schon vor dem Wahlkampf hatten wir unseren Forderungskatalog vorgestellt. Bis heute geht keine Woche vorbei, ohne dass ein Verbraucher sich bei uns darüber beschwert!“ Im November hatte die Finanzaufsicht „Commission de surveillance du secteur financier“ (CSSF) ein Preisvergleichsportal online gesetzt; die ULC fordert allerdings einen Simulator, der die anfälligen Bankgebühren ausrechnen soll. „Wir werden an der Sache dranbleiben“, verspricht Nico Hoffmann.
Eine weitere Forderung, die im Koalitionsvertrag keinen Anklang gefunden hat, ist die 1,5-Prozent-Indextranche. Die ULC will den steigenden Lebenskosten Rechnung tragen: „Die Verbraucher haben in den letzten Jahren an Kaufkraft verloren“, erklärt der Präsident der Luxemburger Verbraucherorganisation, „aus diesem Grund bekräftigen wir einmal mehr, dass Beschäftigte und Pensionäre Anrecht auf eine zusätzliche 1,5-prozentige Indextranche haben.“
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