Unternehmen können Energiebeihilfe beantragen
Unternehmen können Energiebeihilfe beantragen
(ThK) - Ab Mittwoch können bestimmte Unternehmen einen Antrag auf Beihilfen angesichts der rasant gestiegenen Energiepreise stellen. Diese Beihilferegelung richtet sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), insbesondere an solche, deren Energiekosten zwei Prozent ihres Umsatzes im Monat der Antragstellung ausmachen, schreibt das Mittelstandsministerium in einer Pressemitteilung.
Der Staat übernimmt einen Anteil der Mehrkosten in der Produktion, die Unternehmen im Vergleich zum Vorjahreswinter durch die höheren Preise für Gas und Strom entstehen. Die Beihilfehöhe ist auf 500.000 Euro pro Unternehmensgruppe begrenzt.
Der Förderantrag ist bis spätestens 31. März 2023 zu stellen für die Monate Oktober, November und Dezember 2022 und bis spätestens 30. September 2023 für die Monate Januar, Februar, März, April, Mai und Juni 2023, schreibt das Ministerium.
Antragsformulare sind jetzt auf der Website www.guichet.lu im Abschnitt „Finanzierung und Hilfe“ verfügbar.
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