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ULC warnt luxemburgische Mobilfunkanbieter
Wirtschaft 5 Min. 13.04.2017 Aus unserem online-Archiv
Tricksereien um Roaming-Gebühren

ULC warnt luxemburgische Mobilfunkanbieter

Demnächst soll EU-Reisenden eigentlich kein Eurocent extra mehr fürs Herumwandern durch fremde Netze aus der Tasche gezogen werden.
Tricksereien um Roaming-Gebühren

ULC warnt luxemburgische Mobilfunkanbieter

Demnächst soll EU-Reisenden eigentlich kein Eurocent extra mehr fürs Herumwandern durch fremde Netze aus der Tasche gezogen werden.
Foto: Chris Karaba
Wirtschaft 5 Min. 13.04.2017 Aus unserem online-Archiv
Tricksereien um Roaming-Gebühren

ULC warnt luxemburgische Mobilfunkanbieter

Andreas ADAM
Andreas ADAM
Die Verbraucherschützer der ULC warnen die luxemburgischen Mobilfunkanbieter davor, durch die Hintertür die von der EU vorgeschriebene Roaming-Kostenregelung zu Ungunsten der Verbraucher auszuhebeln.

(aa) - Wer auf dem Mobilfunkmarkt nach vergleichbaren Preisangeboten Ausschau hält, könnte manchmal geradezu verzweifeln. Der für den Kunden individuell günstigste Tarif ist wegen unterschiedlicher Zusammenstellung und Netzqualität oft nur sehr schwer zu ermitteln und dies keinesfalls auf den ersten Blick

Am 15. Juni 2017 kommt eine weitere Ungewissheit hinzu. Das umstrittene EU-Roaming wird an dem Tag kostenfrei. Es geht um jene Gebühren, die anfallen, wenn Mobilfunkkunden im EU-Ausland zum Handy greifen.

Einige Anbieter haben Tarife längst angepasst

Demnächst soll EU-Reisenden kein Eurocent extra mehr fürs Herumwandern durch fremde Netze aus der Tasche gezogen werden. Zwar müssen auch künftig Roaming-Kosten bezahlt werden, aber es sind im Prinzip nicht mehr die Endkunden, die zur Kasse gebeten werden. Die Frage ist nun, welche Auswirkungen hat der Wegfall der Gebühren?

Einige Anbieter haben bereits vor längerer Zeit ihre Tarife angepasst und EU-Roaming als Inklusivleistung ins Programm genommen. Sollte damals der Preis dafür nach oben angepasst worden sein, käme es nun zu einer indirekten Preiserhöhung, wenn die Roaminggebühren entfallen - es sei denn, die Kosten würden wieder herausgerechnet.

Deutschland: Nichtreisende zahlen die Zeche

Bei den deutschen Nachbarn sieht das Vergleichsportal Verivox eine Preiswende am Mobilfunk-Himmel heraufziehen. Der Kostenfaktor Roaming, argumentiert Verivox, werde auf das Inland verlagert und in die Handytarife eingepreist. Folge: Nichtreisende und Geringverdienende zahlten am Ende die Zeche.

Einige Discounter sind in Deutschland außerdem bereits dazu übergegangen, rein nationale Tarifmodelle zu entwickeln, die eine Auslandsnutzung ausschließen.

ULC kritisiert Aushebelung durch die Hintertür

Und in Luxemburg? Die Verbraucherschützer der ULC warnen die Mobilfunkanbieter in einer am Montag versendeten Mitteilung ausdrücklich davor, durch die Hintertür die von der EU vorgeschriebene Roaming-Kostenregelung zu Ungunsten der Verbraucher auszuhebeln. Im Falle von Problemen könnten sich Verbraucher an die ULC-Rechtsabteilung wenden.

Dies könnte möglicherweise schon sehr bald der Fall sein, denn ein großer luxemburgischer Mobilfunkanbieter versucht zumindest laut Konsumentenschutz bereits Altkunden zum Abschluss neuer, teurerer Verträge zu bewegen, indem der Anbieter bestehende Verträge kurzfristig kündigt und neue Pauschalen anbietet.

Kein Hieb gegen bestimmten Mobilfunkbetreiber

Bei der ULC mochte man die Mitteilung am Montag auf Nachfrage aber nicht als Hieb gegen einen bestimmten Mobilfunkbetreiber verstanden wissen. Schließlich könne es durchaus sein, dass andere Anbieter mit weniger kundenfreundlichen Tarifen nachziehen. Gleichwohl lässt sich recht leicht schlussfolgern, wer in der Mitteilung gemeint sein dürfte.

Bei der Post hieß es am Montag auf Nachfrage zunächst, man sei hinsichtlich der Änderungen zum 15. Juni noch in der Evaluierungsphase. Zum jetzigen Zeitpunkt könne man noch nicht sagen, ob und wie man die Tarifierung in Zukunft anpassen werde, so Marketing-Direktor Luc Welter.

Am Donnerstag teilte die Post dann auf erneute Anfrage mit, man werde die aktuell verfügbaren Tarife zum 15. Juni 2017 weder verteuern, noch in der Leistung beschränken. Luc Welter erklärte am Beispiel des "Scoubido L" der zurzeit u.a. die Gespräche, SMS und SMS in Europa umfasst, 20 GB Daten in Luxemburg und 2 GB Daten in Europa, dass dieser in Einklang mit der EU-Roaming-Kostenregelung ab dem 15. Juni 2015 weiterhin die Gespräche sowie 22 GB Daten umfassen wird, die in Europa genutzt werden können.

Trotz mehrfacher Nachfrage war beim Anbieter Join kein Vertreter der Geschäftsführung bzw. der Verantwortliche für Marketing zu sprechen.

Orange bietet auf Wunsch nationale Tarife

Thierry Iafrate, Marketing-Chef bei Orange, sagte am Montag, dass es bei dem von der ULC genannten Mobilfunkbetreiber keinesfalls um sein Unternehmen gehe. Am Dienstag teilte Orange dann mit, die EU-Roamingregeln, die zum 15. Juni 2017 vorgeschrieben sind, schon zum 1. Mai 2017 anzuwenden - ohne Preiserhöhung und ohne das Internetvolumen zu beschränken.

Der Tarif "Orange Plus" z.B., der momentan bereits Gespräche und SMS in Europa sowie 6 GB Datenvolumen in Luxemburg beinhaltet, davon 500 MB für EU-Roaming nutzbar, wird laut Thierry Iafrate zum 1. Mai so umgestellt, dass die 6 GB in Luxemburg und in der EU verbraucht werden können - ohne höhere monatliche Kosten. 

Für Kunden, die ausdrücklich nur im Inland kommunizieren möchten, bietet Orange weiterhin einen rein nationalen Tarif an. Ausländische Netze sind dann gesperrt. Bestandskunden des "Orange Elo" mit lediglich luxemburgischem Inklusivvolumen würden ab dem 1. Mai aber nicht fürs Roaming gesperrt, sondern könnten ihr Volumen ohne Aufpreis in der EU nutzen (Roam like at home), so der Orange-Marketing-Direktor.

Tango bestreitet kurzfristige Vertragskündigung

In der Mitteilung des Verbraucherschutzes vom Montag ging es mit ziemlicher Sicherheit um den Anbieter Tango, der unlängst eine neue Tarifstruktur präsentierte. Diese umfasst wahlweise Europatarife oder einen nationalen Tarif, bei dem Roaming-Verbindungen blockiert sind.

Darauf angesprochen betonte Marketing-Direktor Luis Camara gegenüber dem "Luxemburger Wort", dass man einfach die bestehenden Tango-Produkte weiterentwickelt habe und man dem Kunden künftig ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis anbiete. Von einer Kündigung der Altverträge könne keine Rede sein, diese liefen weiter. Es geht also juristisch um eine Anpassung der bisherigen Vertragsbedingungen.

Kunden können der Vertragsanpassung widersprechen

Man spreche die Kunden an und versuche mit ihnen für die Zeit nach dem 15. Juni 2017 die für sie bestmögliche tarifliche Lösung zu finden, so Luis Camara. Dabei liege die Entscheidung beim Kunden. Dieser bestimme, welches neue Angebot ihm am besten zusagt. Die bisherigen Konditionen wird es künftig aber nicht mehr geben. Dies ist also keine Option.

Sagt dem bisherigen Tango-Kunden keines der neuen Angebote zu, weil ihm das neue Preis-Leistungsverhältnis doch nicht attraktiver als der Altvertrag erscheint oder ganz gleich aus welchem sonstigen Grund, bleibt die Kündigung des Vertrages - was man bei Tango natürlich tunlichst vermeiden möchte.

Anfrage beim ILR zu Tango ohne neue Erkenntnisse

Eine konkrete Anfrage des "Luxemburger Wort" bei der luxemburgischen Regulierungsbehörde ILR bezüglich der Rechtmäßigkeit des neuen Tango-Angebotes brachte am Dienstag zunächst keine verwertbaren neuen Erkenntnisse. 

Es wurde seitens des ILR aber darauf verwiesen, dass Kunden aller luxemburgischer Mobilfunkanbieter unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit haben, einen Schlichtungsantrag zu stellen, um eine Einigung herbeizuführen.

Am Mittwoch und Donnerstag bezug das ILR dann ausführlich Stellung.

Mit Material von dpa


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