ULC startet Petition gegen Bankgebühren - ABBL bezieht Stellung
ULC startet Petition gegen Bankgebühren - ABBL bezieht Stellung
Es ist eine immer wiederkehrende Forderung der Luxemburger Verbraucherschutzorganisation: Die Bankgebühren sollen sinken. Um ihrem Kampf für geringere Gebühren bei alltäglichen Bankgeschäften Nachdruck zu verleihen, hat nun die „Union luxembourgeoise des consommateurs“ (ULC) eine Petition gestartet.
„Mit der Petition sollen bestimmte Aspekte des Gesetzes vom 13. Juni 2017 über Zahlungskonten überarbeitet werden“, erklärte der ULC-Präsident Nico Hoffmann am Donnerstag. Er bezieht sich damit auf das nationale Gesetz, das die Regierung erlassen hat, um der EU-Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen nachzukommen.
So wurden Angaben der ULC zufolge bestimmte Aspekte der europäischen Richtlinie im Gesetz vom 13. Juni 2017 nicht berücksichtigt. „Wir setzen uns dafür ein, dass den Kunden grundlegende Bankgeschäfte, die auf Papier oder am Schalter durchgeführt werden - wie etwa Überweisungen, Bargeldzahlungen oder Bargeldabhebungen an Geldautomaten - zu deutlich reduzierten Tarifen angeboten werden“, erklärte Hoffmann die Forderung. Momentan soll es zwei Tarife bei Bankgeschäften geben: Die Gebühren für manuelle Transaktionen fallen höher als die Gebühren für elektronische Transaktionen aus.
Für Menschen, die mehr als 65 Jahre alt sind, verlangt die ULC zusätzlich, dass die grundlegende Bankgeschäfte am Schalter kostenlos angeboten werden. „Die Banken müssen sozial und gerecht handeln!“, regte sich der ULC-Präsident auf. Er räumte allerdings ein, dass manche Banken ihm in dieser Hinsicht schon entgegengekommen sind.
Die Petition wurde am 14. Februar vom Petitionsausschuss bewilligt; sie muss bis Anfang April die Marke von 4.500 Unterschriften erreichen, um von den Abgeordneten im Parlament diskutiert zu werden. Die Verbraucherschutzorganisation hatte im Jahr 2017 bereits mehr als 10.000 Unterschriften gesammelt und ihr Anliegen den zuständigen Parlamentskommissionen vorgetragen. Dabei handelte es sich aber nicht um eine offizielle Petition, die beim Parlament eingereicht wurde.
Vergleichsplattform der CSSF soll mehr Klarheit schaffen
Ein weiterer Klagepunkt der ULC bezieht sich auf die Vergleichsplattform der Finanzaufsicht der CSSF. Dort ist es für Kunden möglich, die Bankgebühren der verschiedenen Banken zu vergleichen und gegebenenfalls die Bank zu wechseln. Die Tabelle wird jeden Monat aktualisiert.
Es handelt sich dabei aber nur um eine Webseite, wo die Tarife der einzelnen Banken aufgelistet werden – was Hoffmann stark kritisiert: „Es müsste möglich sein, eine umfangreiche Simulation der persönlichen Situation durchzuführen. Nur so kann ein Verbraucher wirklich den besten Anbieter finden.“ Kritische Stimmen halten dem allerdings entgegen, dass ein solcher Vergleich wenig sinnvoll ist – immerhin ist die Höhe der Bankgebühren auch von anderen Faktoren abhängig, wie etwa die Kundentreue.
Bankenvereinigung ABBL bezieht Stellung
Die Bankenvereinigung (ABBL) erinnert daran, dass in der EU das Prinzip des freien Wettbewerbs gilt: „Die Bankgebühren werden von den Finanzinstituten frei festgelegt“, betont Catherine Bourin, Direktionsmitglied der ABBL, auf Nachfrage. „Wir führen im Übrigen nie interne Diskussionen über die von den Banken festgelegten Tarife.“
„Die Bank ist kein öffentlicher Dienst und ein Bankgeschäft muss bezahlt werden“, heißt es weiter bei der Bankenvereinigung. Darüber hinaus würde die Finanzaufsicht CSSF eingreifen, wenn die Tarife der Banken unangemessen hoch sein würden – darauf weist die ABBL hin.
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