Telearbeit: Regierung erwägt neue Toleranzschwelle für Grenzgänger
Telearbeit: Regierung erwägt neue Toleranzschwelle für Grenzgänger
Einige Unternehmen hierzulande haben die Entscheidung schon getroffen: einen Teil ihrer Mitarbeiter als Präventivmaßnahme gegen die Ausbreitung des Corona-Virus von zu Hause aus arbeiten zu lassen. Das Wirtschaftsministerium hat auf der Internetseite „Corona-Virus – Informationen und Empfehlungen für Unternehmen“ Stellung dazu bezogen: „Auf der Grundlage der gesetzlichen Verpflichtung des Arbeitgebers, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer in allen arbeitsbezogenen Bereichen zu gewährleisten, kann Telearbeit als Präventivmaßnahme für Mitarbeiter eingeführt werden.“
Arbeitnehmer können ihrerseits auch ihren Arbeitgeber bitten, sie von zu Hause aus arbeiten zu lassen – dennoch ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, dieser Anfrage stattzugeben.
Für die mehr als 106 000 französischen, 47 000 deutschen und 47 000 belgischen Grenzgänger – mehr als 201 000 insgesamt –, die täglich nach Luxemburg pendeln, wirft das Fragen auf. Nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung von Steuerhinterziehung, die Luxemburg mit den Nachbarländern abgeschlossen hat, dürfen die Grenzgänger nur eine begrenzte Zahl von Tagen außerhalb der Grenzen Luxemburgs arbeiten. Derzeit gelten 24 Arbeitstage pro Jahr für Belgien, 19 Arbeitstage für Deutschland und 29 Arbeitstage für Frankreich. Jeder weitere Arbeitstag über diese Toleranzschwelle wird damit im Wohnsitzland des Pendlers besteuert.
Das Wirtschaftsministerium stellt klar: Ein Grenzgänger, der die vorgesehene Toleranzschwelle erreicht hat, kann grundsätzlich weiter von zu Hause aus arbeiten. Nur gelten dann die von den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen Steuervorschriften.
Deshalb laufen derzeit Diskussionen zwischen dem Finanzministerium und den zuständigen Ministerien im Ausland, um über eine Lockerung der Toleranzschwelle angesichts der Corona-Krise zu verhandeln, wie ein Sprecher des Finanzministeriums auf Nachfrage erklärt. „Seit Tagen stehen wir diesbezüglich im Kontakt mit den anderen Regierungen“, erklärte auch Premier Xavier Bettel bei der Pressekonferenz am Donnerstag über den Corona-Virus. Eine verbindliche Entscheidung diesbezüglich wurde noch nicht getroffen, so der Premier.
Home-Office als Lösung
Ob und inwieweit Telearbeit in einem Unternehmen gestattet ist, wird grundsätzlich im Arbeitsvertrag oder im Rahmen eines Kollektivvertrages festgelegt.
Einer Studie des nationalen Statistikamtes Statec zufolge hat die Telearbeit in den vergangenen Jahren stark zugenommen. 2010 waren nur sieben Prozent aller Beschäftigten von Telearbeit betroffen, im Jahr 2018 waren es schon knapp 20 Prozent. Dennoch lässt sich anhand der Zahlen des Statec ablesen, dass viele Telearbeiter nur einen sehr geringen Teil ihrer Arbeitszeit zu Hause verbringen: 40 Prozent der Telearbeiter arbeiten nur vier Stunden oder weniger pro Woche von zu Hause aus, für 25 Prozent sind es zwischen vier und sieben Arbeitsstunden pro Woche. Das dürfte sich mit dem Corona-Virus schlagartig ändern.
